Luzerner Beratungsangebot am Limit

Streit um Unterhalt und Besuchsrechte: Corona-Virus stürzt Alleinerziehende in die Krise

Kinder haben – auch in Zeiten der Corona-Krise – das Recht, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben (Bild: Symbolbild fotolia)

Das Betreibungswesen steht still. Manche Elternteile nutzen das aus, um Unterhaltszahlungen per sofort einzustellen. Alleinerziehende treiben solche Probleme an den Rand der Verzweiflung. Nun sollen neue Regeln endlich Klarheit schaffen.

«Unser Postfach ist voll – dabei bin ich seit heute morgen um 5 Uhr dran, Fragen zu beantworten und Unterstützungsgesuche zu schreiben», sagt Roger Baumeler. Er ist Vorstandsmitglied im Verein «Alleinerziehende Luzern». Beim Verein melden sich derzeit zahlreiche Mütter und Väter, die wegen der Corona-Krise mit massiven Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

«Ein grosses Problem sind die Finanzen», sagt Baumeler. Viele Alleinerziehende hätten nebenbei in einem kleinen Pensum gearbeitet. Diese Jobs waren die ersten, die im Zuge der Corona-Krise weggefallen oder auf Kurzarbeit gesetzt wurden. «Die Betroffenen haben grosse Existenzängste und fühlen sich an den Rand gedrängt. Denn selbst eine Lohneinbusse von 20 Prozent kann verheerend sein, wenn man am Existenzminimum lebt.» Und bis das Sozialamt in die Bresche springen könne, dauere es eine gewisse Zeit.

Unterhaltszahlungen bleiben aus oder werden gekürzt

Kommt hinzu: Das Betreibungswesen steht still. Zahlreiche Unterhaltspflichtige nutzen das aus und zahlen nicht mehr, wie Roger Baumeler berichtet. «Teils wird damit argumentiert, dass man selber auf Kurzarbeit gesetzt worden sei und deshalb keinen Unterhalt mehr leisten könne. Oder man übernimmt nun mehr Betreuungsaufgaben und stellt sich auf den Standpunkt, dass deshalb kein Unterhalt mehr geschuldet sei.»

«Es gibt Elternteile, welche die Weisungen des Bundes nutzen, um dem anderen den Umgang mit den Kindern zu verbieten.»

Roger Baumeler, Vorstandsmitglied «Alleinerziehende Luzern»

Viele Alleinerziehende hätten kein finanzielles Polster, um diese Ausfälle aufzufangen. Deshalb stelle er im Moment im Namen der Mitglieder des Vereins viele Unterstützungsgesuche an die Gemeinnützige Gesellschaft Luzern. «Es fehlt sonst das Auffangnetz – und die Leidtragenden sind die Kinder», berichtet Baumeler. Denn der finanzielle Druck führe dazu, dass bestehende Konflikte noch weiter eskalieren.

Minimaler sozialer Kontakt: Was heisst das?

Auch Streitigkeiten um die Besuchsrechte spitzen sich zu. «Es gibt Elternteile, welche die Weisungen des Bundes nutzen, um dem anderen den Umgang mit den Kindern zu verbieten», weiss Baumeler. Für seinen Verein ist das ein No-Go. «Wir sagen allen, dass sie die Situation jetzt auf keinen Fall für die Unterbindung von Besuchsrechten missbrauchen sollen. Letztlich leiden darunter nur die Kinder.»

«Auch wenn Elternteile kurzfristig mehr Betreuungsaufgaben übernehmen müssen, dürfen sie die Beiträge nicht eigenhändig kürzen.»

Diana Wider, Generalsekretärin Kokes

Und der Ärger mit der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sei programmiert. «Denn wenn Besuchsrechte nicht eingehalten werden, ordnen diese teils einen Beistand an, um sicherzustellen, dass die getroffenen Regelungen umgesetzt werden.»

Baumeler würde sich klare Ansagen vom Bund wünschen. «In Österreich beispielsweise hat das Gesundheitsministerium klar geregelt, dass Scheidungskinder auch zu Zeiten der Corona-Krise beide Eltern sehen dürfen. So ein Statement schafft Klarheit, auf die sich die Betroffenen auch beziehen können.»

Kokes schafft Klarheit – mit neuen Empfehlungen

In der Schweiz war die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) in den letzten Tagen mit Hochdruck daran, Empfehlungen für alle Kesb zu erarbeiten, wie mit Besuchsrechten und Unterhaltszahlungen während der Corona-Krise umzugehen ist. «Wir haben gemerkt, dass diese Fragen derzeit vielen Eltern unter den Nägeln brennen», sagt Generalsekretärin Diana Wider.

Die Antworten liegen nun vor, sie sollen nicht nur schweizweit von den Kesb umgesetzt werden, sondern auch betroffenen Eltern eine Orientierungshilfe bieten.

  • Besuchsrechte: «Die Corona-Pandemie ändert grundsätzlich nichts daran, dass Kinder das Recht haben, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben», stellt Wider klar. Gerade in unsicheren Zeiten sei es wichtig, dass die Bezugspersonen den Kindern Halt bieten. «Die Empfehlung, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern in getrennten Haushalten leben», so Wider. Gibt es eine Besuchsrechtsregelung, gilt diese demnach ganz normal weiter. Etwas anders sieht es aus, wenn sich das Kind, ein Elternteil oder eine andere Person im Haushalt wegen eines positiven Tests oder Corona-Krankheitssymptomen in Selbstisolation oder Quarantäne befindet. «Aber auch dann muss der Kontakt zwischen Eltern und Kind ermöglicht werden», sagt Wider. In Frage kämen insbesondere Telefon- und Briefkontakte sowie Mail, Chat, Whatsapp, SMS oder Videotelefonie. «Es geht bei diesen Fällen nicht um die Frage, ob, sondern wie der Kontakt stattfinden kann», so Wider. Wenn Zweifel oder Uneinigkeit darüber bestehen, ob eine Corona-Erkrankung vorliegt oder nicht, sollten die Eltern eine ärztliche Einschätzung einholen.
  • Unterhaltspflichten: Die Pflicht zur Zahlung der Unterhaltsbeiträge besteht während der Corona-Pandemie unverändert weiter. «Auch wenn Elternteile kurzfristig mehr Betreuungsaufgaben übernehmen müssen, dürfen sie die Beiträge nicht eigenhändig kürzen», sagt Wider. «Wir raten betroffenen Eltern, miteinander zu reden, um eine Lösung zu finden, wenn jemand aufgrund der Kurzarbeit in einen finanziellen Engpass kommt. Wenn sich das Einkommen längerfristig ändert, können rechtliche Anpassungen gemacht werden, aber nicht bei vorübergehenden Lohnausfällen.»

Ziel der Empfehlungen ist es gemäss Diana Wider, die Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen – und so einen Beitrag zu leisten, um Konflikte zwischen Eltern zu lösen, aber auch eine schweizweite einheitliche Praxis zu etablieren.

Weniger Gefährdungsmeldungen in der Corona-Krise

Womit die Kindes- und Erwachsenenschutzbehören (Kesb) derzeit vorallem zu tun haben, erklärte Patrick Fassbind, Leiter der Kesb Basel-Stadt kürzlich in einem Video des Beobachters. Er stellt unter anderem fest, dass weniger Gefährdungsmeldungen gemacht werden, weil durch die Isolation die soziale Kontrolle abgenommen hat.

.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


8 Kommentare
  • Profilfoto von Claudia
    Claudia, 30.07.2020, 20:55 Uhr

    Nun, mein Freund zahlt Unterhalt für seine drei Kinder. Er ist als Koch tätig und ist seit Februar in Kurzarbeit. D. h. er erhält 20 % weniger Lohn, muss aber die gleichen Unterhaltsbeiträge bezahlen. Das Gericht hat ihn mit dem Geld das ihm bleibt, sowieso schon das absolute Minimum gelassen.Es ist kaum möglich die monatlichen Kosten wie Miete, Steuern, Krankenkasse etc. zu begleichen. Und dies, obwohl er höchst anspruchslos lebt. Wenn die Kinder bei ihm sind, hat er zusätzliche Kosten, jetzt waren sie gerade ferienhalber zwei Wochen bei ihm. Man spricht immer nur von den Müttern. Die Väter, die gnadenlos geschröpft werden, sollten auch einmal zu Wort kommen dürfen. Ich finde es jedenfalls nicht korrekt, dass jemand den selben Unterhalt zahlen muss, wenn er 20 % weniger verdient. Und was heisst, die Lohnverminderung muss über einen längeren Zeitraum stattfinden? Von Februar bis jetzt ist für einen Menschen mit einem geringen Lohn schon verdammt lang. Das Gericht gab ihm die Auskunft, dass die Lohnreduzierung über mindestens ein Jahr stattfinden muss. Und was heisst mit der Exfrau reden und eine Lösung finden? Hierzu ist erforderlich, dass ein solches Gespräch überhaupt möglich ist. Sehen Sie nicht jeder verdient so viel, dass er jeden Monat etwas zurücklegen kann, damit Krisenzeiten überwunden werden können. Ich finde das Ganze ist einfach nicht fair.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 31.07.2020, 16:13 Uhr

      Ich danke diesen Kommentar. Im April, als dieser Artikel erschienen ist, war das Ausmass der Krise noch nicht abzusehen. Inzwischen wurde die Möglichkeit der Kurzarbeit vom Bundesrat verlängert. Gerne nehme ich dies zum Anlass, um bei der Kokes nachzufragen, ob die Empfehlungen den neuen Umständen angepasst wurden.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 06.04.2020, 18:56 Uhr

    Frau Wider, jetzt mal eine Frage, sie denken also das ein Mann der Corona auf Kurzarbeit gesetzt wurde weiterhin denselben Lohn erhält wie zuvor? Klar ist wenn das Einkommen sinkt sinken auch die Unterhaltszahlungen, und irgendwann ist dann die Grenze erreicht bei der der Mann einfach nicht mehr finanziell «leistungsfähig» ist und selber vor dem Schalter des Sozialamtes steht. Ein bairisches Sprichwort sagt: «Em Nackerten kannst net in d Taschn greifn.» Das gilt auch für Männer die selber nicht mehr finanziell leistungsfähig sind.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 22.04.2020, 10:30 Uhr

      Wo steht, dass Frau Wider glaubt, bei Kurzarbeit bekomme man den gleichen Lohn wie vorher?

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Werner Bloomtal
    Werner Bloomtal, 05.04.2020, 14:21 Uhr

    Wenn das Einkommen zurückgeht, dann geht auch der Unterhalt zurück. Wieso wird da überhaupt Zweifel gesäht? Oder glaubt ernsthaft eine Alleinerziehende, dass die in ökonomisch guten Zeiten angewandten Regeln jetzt in schlechten Zeiten ausfallen würden?!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 22.04.2020, 10:36 Uhr

      Grundsätzlich klar: Wenn das Einkommen sinkt, kann das Einfluss auf die Unterhaltspflicht haben. Das gilt aber gemäss Kokes nicht bei vorübergehenden Lohneinbussen von ein paar Wochen.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Werner Bloomtal
      Werner Bloomtal, 10.06.2020, 19:17 Uhr

      @Lena Berger. Gilt das dann auch für vorübergehendes höheres Einkommen von ein paar Wochen? Bei der Unterhaltsberechnung wird doch das tatsächlichen Einkommen herangezogen. Bei der nächsten Runde ist das dann dran und der Unterhalt geht runter. Alles andere, wie z.B. stetig den Zahler überfordernde zu hohe Zahlungen, wären ungerecht und sozialer Sprengstoff.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Claudia
    Claudia, 03.04.2020, 23:25 Uhr

    Danke für die Klärung!
    Mir hat der Verein sehr geholfen. Jedoch hat mich die KESB und das Sozialamt einfach hängen gelassen. Ich hoffe, die merke jetzt, wie wir alleinerziehende Mütter zu Kämpfen haben!

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon