Beschuldigter verstrickt sich in Widersprüche

Untertor in Willisau: Früherer Pächter will kein Brandstifter sein

Das Restaurant ist vollständig ausgebrannt. (Bild: Luzerner Polizei)

Als im Januar 2016 das Restaurant Untertor in Willisau brannte, gingen die Ermittler bald einmal von Brandstiftung aus. Der Verdächtige, ein ehemaliger Pächter, bestreitet allerdings den Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft Sursee wirft dem 45-Jährigen, gebürtigen Kosovaren Brandstiftung und mehrfache eventualvorsätzlich versuchte Tötung vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Um den Brand auszulösen, soll er im Bereich des Buffets Mobiliar aufgestapelt und dieses mit Brandbeschleuniger übergossen haben. Die Feuerwehr konnte Fünf Bewohner des Gebäudes in Sicherheit bringen. Ein 93-jähriger Mann wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung mit der Ambulanz ins Spital gebracht.

Handy-Daten widersprechen der Aussage

Bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Luzerner Kantonalgericht bestritt der Verdächtige allerdings die Tat, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Er bestritt demnach auch, obwohl ihn Handy-Daten nach Willisau verorten, zur Tatzeit in vor Ort gewesen zu sein. Während der Ermittlungen und auch bei der Befragung vor Gericht seien widersprüchliche Aussagen aufgetaucht.

Der Verdächtige soll zudem Geldprobleme haben. Der dreifache Vater habe die Unterhaltszahlungen für seine beiden Töchter vernachlässigt. Zudem habe er einen Cousin beschäftigt, der in der Schweiz nicht aufenthaltsbewilligt war.

Die Staatsanwältin sieht denn auch Geldprobleme als Motiv für die Tat. «Der Beschuldigte war mit dem Betrieb und den Finanzen des Restaurants offensichtlich überfordert», wird sie in der Zeitung zitiert. Zudem habe er gewusst, dass sich weiter Personen im Haus befinden würden. Reue und Einsicht würden ihm fehlen.

Der amtliche Verteidiger hingegen verlangte den Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung und der versuchten Tötung. Er solle jedoch wegen Verstoss gegen das Ausländergesetz und der Vernachlässigung der Unterhaltspflichten schldig gesprchen werden.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet.

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