Nein-Komitee setzt auf Fachleute

Alt Bundesrichter zersaust neues Zuger Denkmalschutzgesetz

Martin Killias springt dem Nein-Komitee zum Zuger Denkmalschutzgesetz zur Seite. (Bild: zvg)

Am 24. November befindet das Zuger Stimmvolk über die Revision des Denkmalschutzgesetzes. Für das Nein-Komitee weibelten diesen Mittwoch namhafte Persönlichkeiten.

Der Abstimmungskampf zur Revision des Zuger Denkmalschutzgesetzes ist in vollem Gang. Diesen Mittwoch erläuterten renommierte Persönlichkeiten und Experten anlässslich einer Medienkonferenz in der Zuger Altstadt, weshalb aus ihrer Sicht nur ein Nein zu dieser Gesetzesrevision den Fortbestand baukultureller Schätze im Kanton nachhaltig zu sichern im Stande sei.

Der Denkmalschutz verdiene kein schlechtes Gesetz, führte Martin Killias, Rechtsprofessor, alt Bundesrichter und Präsident des Schweizer Heimatschutzes, in seinem Eingangsvotum aus. Die Vorlage sei aus der Perspektive der Gesetzgebungslehre weder klar noch benutzerfreundlich. Insgesamt sei die Revision ein gefährlicher Schnellschuss. Das bereits heute restriktive Zuger Gesetz solle noch restriktiver gemacht werden.

Die Revision bedeute einen Freipass für Auskernungen. Die Konsequenz seien «Fake-Denkmäler» und eine verkappte Abschaffung des Denkmal- und Ortsbildschutzes. Als besonders gravierend empfindet Killias die vorgesehene Auflösung der Denkmalkommission, die bis jetzt als Mediationsinstanz zwischen den wichtigsten Partnern diene. In der Folge sei eine Welle von Prozessen vorprogrammiert.

Rückbesinnung auf traditionelle Werte

Der Denkmalschutz sei gegen Ende des 19. Jahrhunderts in einer Zeit entstanden, die der heutigen in einigen Belangen nicht unähnlich gewesen sei, wie Nicole Pfister Fetz, Kunsthistorikerin und Präsidentin der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte ausführte. Auch damals habe im Rahmen der Industrialisierung eine Art «Goldgräberstimmung» geherrscht und der Erneuerungsdruck in den Städten und entlang der Verkehrswege sei enorm gewesen.

Zu dieser Zeit habe die öffentliche Hand aber auch erkannt, dass der noch junge Bundesstaat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht nur Fortschritt, sondern ebenso sehr die Rückbesinnung auf seine traditionellen Werte brauche. Letztere würden unter anderem durch Baudenkmäler verkörpert. So wurde 1886 der erste Bundesbeschluss zu «Erhaltung und Erwerb vaterländischer Altertümer» erlassen.

Die ersten kantonalen Denkmalschutzgesetze folgten gegen Ende des 19. Jahrhunderts, dasjenige des Kantons Zug erst 1964. Pfister Fetz bezeichnet die nun zur Abstimmung stehende Gesetzesrevision als historischen Rückschritt für den Kanton, aber auch für den Denkmalschutz insgesamt.

Tom Baggenstos, Architekt und Präsident des Zuger Bauforums, betonte aus der Perspektive des breit verankerten Referendumskomitees, dass die Vorlage dem Absender zurückzugeben sei. Eine ausgewogene Neuüberarbeitung, welche die Nutzbarkeit der Gebäude ins Zentrum stelle, sei notwendig. Dabei sei auf eine wirkliche Balance zwischen öffentlichen Anliegen und privatem Interesse zu achten. Ausserdem brauche es eine eindeutige Kompetenzklärung zwischen den Gemeinden, die für den Ortsbildschutz verantwortlich sind, und dem Kanton, der für den Schutz einzelner Objekte zuständig ist. Auch in dieser Hinsicht sei die Vorlage missraten und deshalb abzulehnen.

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