Hälfte der Betriebe betroffen

Luzerner Läden verkaufen Jugendlichen illegal Alkohol

Der Verkauf von Bier ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Viele Betriebe kontrollieren das Alter aber nicht. (Bild: zvg)

Mehr als die Hälfte der Betriebe in Luzern verkauft verbotenerweise Alkohol an Minderjährige. Dies zeigen neueste Zahlen der Polizei. Die Fachstelle für Suchtprävention ist besorgt.

Jährlich finden in Luzern Alkoholtestkäufe statt. Die Resultate zeigen nun: 57 Prozent der getesteten Verkaufsgeschäfte und 43 Prozent der Restaurants haben illegalerweise alkoholhaltige Getränke an Jugendliche verkauft.

Dafür hat die Luzerner Polizei Kontrollen in 70 zufällig ausgewählten Betrieben durchgeführt. Darunter waren 40 Verkaufsgeschäfte und 30 Restaurants und Bars.

Fast ein Drittel der Betriebe hat auch bei Nachkontrollen illegal verkauft

Was droht denjenigen, die illegal Alkohol an Minderjährige verkaufen? «Diejenigen, die bei der ersten Kontrolle Alkohol verkauft haben, werden informiert, dass sie damit rechnen müssen, noch einmal kontrolliert zu werden», sagt Urs Renggli, Chef der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei gegenüber zentralplus.

Bei 26 Betrieben wurde eine solche «Nachkontrolle» durchgeführt. Erschreckend: Von diesen haben noch immer 31 Prozent illegal Alkohol an Minderjährige verkauft. Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen: «Diejenigen, die auch bei der Nachkontrolle Alkohol verkauft haben, werden kostenpflichtig verwarnt», so Renggli. Kostenpunkt dieser Verwarnung: lediglich 200 Franken. Jedoch müssen die Betreiber bei einem erneuten Vergehen mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Doch wie kommt es, dass die Betriebe auch nach einer ersten Rüge noch Alkohol an Minderjährige verkaufen? Handeln sie vorsätzlich oder fahrlässig? «Wenn ein Betrieb verbotenerweise Alkohol verkauft, hört man oft die unterschiedlichsten Begründungen», so Renggli.

«Manchmal fallen die getesteten Betriebe aus allen Wolken und können sich nicht erklären, warum sie falsch reagiert haben.»

Urs Renggli

Etwa: «Ausgerechnet heute gibt es einen Testkauf, sonst mache ich es immer korrekt.» Oder solche, die behaupten, sie hätten das Alter falsch berechnet. Letzteres hört die Polizei fast jedes Jahr. «Manchmal fallen die getesteten Betriebe aus allen Wolken und können sich nicht erklären, warum sie falsch reagiert haben.»

Fachstelle ist besorgt über die illegalen Verkäufe

Ein Trend hin zu mehr oder weniger Fällen von illegalem Alkoholverkauf ist nicht zu beobachten: «Es gibt jedes Jahr Schwankungen bei den Zahlen. Diese waren auch schon besser, in diesem Jahr waren sie wieder schlechter», sagt Renggli.

Bei den letzten vollständigen Testkäufen im Jahr 2019 haben lediglich 31 Prozent der Betriebe illegal Alkohol an Minderjährige verkauft, respektive 17 Prozent bei den Nachkontrollen. Am meisten illegale Verkäufe gab es im Jahr 2015. Mehr als zwei Drittel der getesteten Betriebe haben damals Alkohol an Minderjährige abgegeben (zentralplus berichtete).

«Für uns ist klar, dass die Zahlen nach wie vor zu hoch sind.»

Adrian Schuler, Fachstelle «Akzent»

Die Fachstelle «Akzent», welche sich für Suchtprävention engagiert, nimmt die Zahlen mit Besorgnis zur Kenntnis. Sie führt im Rahmen der Testkäufe die Schulungen der jeweils anwesenden Begleitpersonen durch. «Für uns ist klar, dass die Zahlen nach wie vor zu hoch sind. Es ist weiterhin nötig, dass man Alkoholtestkäufe durchführt», sagt Adrian Schuler, der bei «Akzent» für das Ressort «Jugendalter» zuständig ist.

Damit der Anteil der fehlbaren Betrieben sinkt, brauche es laut Schuler Schulungen. Solche bietet Akzent bereits heute an. Eine weitere Möglichkeit, sich heute einfach über die gesetzlichen Grundlagen in den Kantonen zu informieren, ist die Webseite jalk.ch. Dort können sich Teilnehmerinnen innerhalb von 40 Minuten über Recht und Praxis im Zusammenhang mit Jugend und Alkohol erkundigen.

So hat die Polizei getestet

Seit dem Jahr 2010 besteht in Luzern ein gesetzlicher Auftrag, Testkäufe durchzuführen. Die Luzerner Polizei führt diese grundsätzlich jährlich durch. Sie informiert die Betriebe nicht vorgängig über die anstehenden Kontrollen.

Für die Testkäufe gehen meist zwei Jugendliche in ein Restaurant oder in ein Geschäft. Im Geschäft nehmen die Testkäufer alkoholische Getränke aus dem Regal und gehen damit zur Kasse. Falls sie den Alkohol erhalten, nehmen sie diesen mit und verlassen das Lokal. Falls es sich beim getesteten Betrieb um ein Restaurant handelt, setzen sich die Testkäufer an einen Tisch, bestellen alkoholische Getränke und warten, was passiert.

Vor oder in den Lokalen wartet mindestens eine Begleitperson. Nach dem Testkauf geht die Begleitperson zurück ins Lokal, egal ob Alkohol verkauft wurde oder nicht, und informiert das Personal. Die Verkäufer werden zu einem späteren Zeitpunkt auch noch schriftlich informiert.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Urs Renggli, Chef Gastgewerbe und Gewerbepolizei
  • Telefonat mit Adrian Schuler, Akzent Prävention und Suchttherapie
  • Webseite von jalk.ch
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 07.12.2022, 06:03 Uhr

    «das Alter falsch berechnet» 😂
    Solche Verkäuferinnen sollten wohl selber keinen Alkohol trinken dürfen wenn sie nicht fähig sind zu rechnen.

    Ich freue mich auf ganz viele Anzeigen von Loris Fabrizio Mainardi, dem müssen doch vor lauter Alarmglocken die Sicherungen rausknallen bei einem solch delikaten Thema…

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