Hundehalter können aufatmen

Doch keine Leinenpflicht im Kanton Zug

Hunde in Zug sollen nicht an die Leine müssen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Kantonsregierung präsentiert das überarbeitete Hundegesetz – und verzichtet nun doch auf eine Leinenpflicht. Jetzt setzt sie vor allem auf die Eigenverantwortung der Hundehalter. Auch ein Verbot bestimmter Rassen steht nicht zur Diskussion.

«Das Gesetz über die Haltung von Hunden soll das friedliche Zusammenleben von Menschen und Hunden ermöglichen», teilt der Zuger Regierungsrat mit. Doch was heisst das konkret? Was Hundehalter und Nicht-Hundehalter wohl am meisten interessiert, ist die Frage nach einem Leinenzwang: Wann müssen Hunde an der Leine gehalten werden? Der überarbeitete Gesetzesentwurf vertritt eine liberale Haltung. Auf eine Leinenpflicht wird mehrheitlich verzichtet.

Eigenverantwortung im Vordergrund

Diese Haltung steht im Widerspruch zu einem ersten Vorschlag im Frühling dieses Jahres: Damals schlug der Regierungsrat für Waldgebiete während des Frühsommers noch eine Leinenpflicht vor. Jetzt sagt der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger, im neuen Gesetzesentwurf stehe die Eigenverantwortung im Vordergrund: «Wir denken, man kann von Hundehaltern erwarten, dass sie ihre Hunde im Griff haben.» Auch während der Schonzeit setze man auf die Eigenverantwortung, so Villiger.

«Wir wollen nur das Nötigste regeln»

Kantonales Gesetz anstelle kommunaler Regelungen

Gemäss der Zuger Sicherheitsdirektion entspricht ein kantonales Hundegesetz auch einem Anliegen der Gemeinden. Es schaffe die gleichen Voraussetzungen im ganzen Kantonsgebiet. Die heute unbefriedigende Situation mit mehreren voneinander abweichenden kommunalen Regelungen zur Hundehaltung werde behoben. In einer Bevölkerungsumfrage im Sommer 2013 hätten sich 86 Prozent der Zugerinnen und Zuger für die Schaffung einer kantonalen Regelung ausgesprochen. Allerdings können die Gemeinden die kantonalen Bestimmungen für einzelne Gebiete verschärfen, zum Beispiel für Wälder oder öffentliche Plätze.

In der ersten Jahreshälfte 2014 führte die Sicherheitsdirektion eine Vernehmlassung zum Hundegesetz durch. Villiger erklärt, Parteien, Verbände und Hundeorganisationen hätten sich eingebracht. Enstanden sei eines der liberalsten Hundegesetze der Schweiz. «Wir wollen nur das Nötigste regeln und keine überflüssigen Reglemente schaffen», sagt er.

So sollen also Hundehalter im Kanton Zug an den meisten Orten selbst entscheiden können, ob eine Leine nötig ist oder nicht – «solange sie den Hundekot aufnehmen, ihren Hund unter Kontrolle halten und Rücksicht nehmen auf ihre Mitmenschen und die Natur.» Laut Villiger ist jedoch eine Leinenpflicht geplant an öffentlichen Orten wie Schulanlagen, stark befahrenen Strassen, Friedhöfen oder Kinderspielplätzen.

Bussen von 100 Franken möglich

Auf ein Verbot bestimmter Hunderassen wird ebenfalls verzichtet. Welche Rassen verboten werden sollen, sei schwierig zu beurteilen, sagt Villiger. Die Regierung wolle sich aber die Kompetenz zugestehen lassen, das Gesetz anpassen zu können, falls es mit einzelnen Rassen zu Problemen komme.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Hundehalter mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden können, falls sie die Aufsichtspflicht verletzen. Gleiches gilt für das Liegenlassen von Hundekot. Der überarbeitete Entwurf wird nun dem Kantonsrat zur Behandlung übergeben.

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