Bebauungsplan Post kann nicht geändert werden

Ohrfeige für das Volk: Stadt Zug will Postplatz-Parkplätze bodigen

Betretene Mienen bei Stadtpräsident Dolfi Müller (Bildmitte) und Astrid Estermann: Nach der Bekanntgabe des klaren Jas der Zuger zum Erhalt der Parkplätze auf dem unteren Postplatz und in der Altstadt. Rechts: Felix Kalt von der siegreichen Initiative.

(Bild: woz)

Trotz Ja-Wort des Volkes steht die Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» vor grossen Problemen, was die Umsetzung anbelangt. Der Haken: Die Baudirektion kommt zum Schluss, dass der Bebauungsplan Post bezüglich der oberirdischen Parkplätze nachträglich nicht geändert werden kann. Die vom Stadtrat beantragte Änderung des Bebauungsplanes würde die geltende Rechtsordnung verletzen.

Die Initiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt!» kann nicht wie geplant umgesetzt werden, wie die Stadt Zug in einer Mitteilung schreibt.

Die Initiative hat ihren Ursprung im Bebauungsplan Post, welcher 2008 von den Stimmberechtigten der Stadt Zug mit einer Mehrheit von 65 Prozent angenommen wurde.

Dieser Bebauungsplan ist rechtsgültig und regelt unter anderem auch die Parkplatzfrage: Gemäss den Bestimmungen im Bebauungsplan werden in einem neuen Parkhaus 100 öffentliche Parkplätze erstellt. Im Gegenzug müssen 60 oberirdische Parkplätze, insbesondere auf dem oberen und unteren Postplatz, aufgehoben werden.

Nicht alle Parkplätze sollen aufgehoben werden

Das Parkhaus wurde im April eröffnet. Dies bedeutet, dass gemäss rechtsgültigem Bebauungsplan innert Jahresfrist die 60 oberirdischen Parkplätze aufgehoben werden müssen. Darauf zielte die Volksinitiative: Anders als im rechtsgültigen Bebauungsplan vorgesehen, möchte sie einen Teil dieser Parkplätze (insgesamt 42 Parkplätze, insbesondere auf dem unteren Postplatz) nicht aufheben.

Die Volksinitiative wurde im Juni dieses Jahres von der Stadtzuger Stimmbevölkerung mit einer Mehrheit von 58 Prozent angenommen (zentralplus berichtete). Im Zuge der Umsetzung dieses Volksentscheides beabsichtigte der Stadtrat, den rechtsgültigen Bebauungsplan Post im Sinne der Initiative nachträglich abzuändern.

Bebauungsplan Post als Problem

Im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage zu den rechtlichen Konsequenzen der Initiative äusserte sich der Stadtrat im Mai dahingehend, dass eine Umsetzung der Initiative bei Annahme des Volksbegehrens zu verschiedenen juristischen Problemen führen könne.

Die Baudirektion des Kantons Zug kommt im Rahmen des bei Bebauungsplanänderungen üblichen Vorprüfungsverfahrens nun zum Schluss, dass der Bebauungsplan Post bezüglich der oberirdischen Parkplätze nachträglich nicht geändert werden kann.

Seitens Baudirektion wird festgestellt, dass die vom Stadtrat beantragte Änderung des Bebauungsplanes Post die geltende Rechtsordnung verletze.

Wesentliche Vorteile nötig

Problem: Im Rahmen eines Bebauungsplanes erhält die Bauherrschaft die Möglichkeit, gegenüber der Einzelbauweise von den geltenden Bauvorschriften abzuweichen, wenn sich daraus wesentliche Vorteile ergeben.

Beim Bebauungsplan Post wurde die Geschosszahl gegenüber der eigentlich zulässigen Einzelbauweise um 60 Prozent erhöht (acht statt fünf Geschosse). Andererseits wurde der Grenzabstand um rund 40 Prozent verkleinert (3.5 Meter anstatt 6 Meter).

Privilegien können nicht rückgängig gemacht werden

Im Gegenzug sollte der Postplatz durch die Aufhebung der Parkplätze freigespielt werden. Die vorstehend aufgeführten Privilegien wurden mit den bereits realisierten Neubauten am Postplatz in Anspruch genommen und können nicht mehr rückgängig gemacht werden, so die Stadt Zug.

Im Rahmen der Vorprüfung kam die Baudirektion nun zum Schluss, dass mit dem beantragten Verzicht auf die Aufhebung der Parkplätze der rechtsgültige Bebauungsplan seine wesentlichen Vorteile gegenüber der Einzelbauweise verlieren würde.

Nun gelte es, auch den anderen Teil der Verpflichtung aus dem Bebauungsplan, die Aufhebung der oberirdischen Parkplätze, zu erfüllen. Im Vorprüfungsbescheid wird damit in Aussicht gestellt, dass einer Bebauungsplanänderung bei Weiterführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens letztlich nicht zugestimmt werden könne.

Weitere Vorteile geprüft

Der Stadtrat und die Baudirektion des Kantons Zug seien sich der Problematik dieser Beurteilung bewusst. Gemeinsam wurde nach Vorliegen der negativen Vorprüfung deshalb die Frage erörtert, ob mit einer weitergehenden Anpassung des Bebauungsplanes neue, andere wesentliche Vorteile geschaffen werden könnten, welche dem entsprechenden Artikel im Planungs- und Baugesetz standhalten.

Aufgrund der bestehenden Gesetzgebung sowie rechtsstaatlichen und sachbezogenen Überlegungen würden jedoch sowohl die städtischen, wie auch kantonalen Behörden keinerlei Handlungsspielraum sehen.

Als Konsequenz aus dieser Situation beabsichtige der Stadtrat, die Volksinitiative nachträglich für ungültig erklären zu lassen. Dies ist gemäss herrschender Lehre möglich. Der Stadtrat wird zuhanden des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug noch im Dezember einen entsprechenden Bericht und Antrag verabschieden.

Änderung des Bebauungsplans abgebrochen

Damit verzichtet der Stadtrat auf die Fortführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans. Die Fortführung wäre prinzipiell möglich, aber ein langwieriger und voraussichtlich aussichtsloser Prozess aus Sicht des Stadtrats.

Dieser wäre für die Stadt und Private mit hohen Prozesskosten verbunden. Mit der gewählten Lösung der nachträglichen Ungültigkeitserklärung könnten die wesentlichen Rechtsfragen möglichst rasch auf die juristische Ebene gebracht werden. Es werde Aufgabe der Gerichte sein, die umstrittenen Fragen zu entscheiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

Verbleibende Parkplätze sollen im April aufgehoben werden

Der aktuelle rechtskräftige Bebauungsplan Post hält fest, dass nach der Eröffnung des Parkhauses innerhalb Jahresfrist zwingend 60 öffentliche oberirdische Parkplätze aufzuheben sind.

18 Parkplätze auf dem oberen Postplatz wurden vom Stadtrat bereits aufgehoben. Gegen diese Aufhebung ist bereits ein Verfahren vor Verwaltungsgericht hängig. Der Stadtrat sieht vor, die verbleibenden 42 Parkplätze im April 2019 aufzuheben. Ein Zuwarten stelle für den Stadtrat keine Option dar, da der rechtsgültige Bebauungsplan zwingend umzusetzen sei und bei einer Nichtumsetzung mit einer Rechtsverweigerungsbeschwerde zu rechnen wäre.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


3 Kommentare
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 16.11.2018, 10:48 Uhr

    Den Artikel lesen, lieber «Transit». (Übrigens: wieso sich hinter einem Pseudo verstecken? Die Qualität der Postings würde steigen, wenn kein Versteckis möglich wäre…).
    Auch das Stimmvolk steht nicht über dem Rechtsstaat, wo kämen wir da hin. Das Problem ist nicht zuletzt, dass offenbar eine (bürgerliche?) Mehrheit des Stadtrates damals vor den Wahlen nicht den Mut hatte, die Initiative für ungültig zu erklären.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von transit
    transit, 15.11.2018, 17:58 Uhr

    Unter Demokratie verstehe ich dass ein Entscheid des Volkes zu akzeptieren ist. Was Zug sich hier zu leisten gedenkt ist eine Unverschämtheit.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Martin Stuber
    Martin Stuber, 13.11.2018, 18:29 Uhr

    Das ist keine Ohrfeige für das Volk, sondern für die Initianten. Es war ja auch für NichtjuristInnen schon immer klar, dass diese Initiative nicht gültig sein kann.
    Wer macht bei Euch eigentlich die Titel? Ein ehemaliger Blick-Redaktor? Ist ja eher die Regel als die Ausnahme bei Zentralplus, dass die unnötig reisserisch und/oder falsch daher kommen…

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon