Einmal zu schwer und einmal zu viel: Die Zuger Polizei musste zwei Fahrzeuglenker unmissverständlich darauf aufmerksam machen, dass sie ihre Ladung anders transportieren müssen.
Am Donnerstagnachmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei in Steinhausen einen Schwertransport. Dabei stellten sie fest, dass der 30-Tonnen-Bagger auf dem Anhänger ungenügend gesichert war. Auch wurde das zulässige Höchstgewicht auf dem Sachentransportanhänger überschritten.
Die Weiterfahrt wurde dem 39-jährigen Chauffeur untersagt. Er musste den Bagger auf einen für den Transport geeigneten Anhänger umladen.
Sicht versperrt
Ebenfalls gestoppt wurde am Sonntagnachmittag auf der Autobahn A4 eine 61-jährige Autofahrerin. Die Lenkerin transportierte mit ihrem Fahrzeug mehrere Kartonschachteln, Getränke, Säcke und weitere Waren. Die Ladung war zum einen ungenügend gesichert. Und zum anderen versperrten die Kartonschachteln die Sicht nach rechts.
Vor der Weiterfahrt musste die 61-jährige Autofahrerin die Ware umladen und sicher im Fahrzeug verstauen.
Die beiden fehlbaren Lenkenden werden zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verzeigt. Gemäss dem Gesetz ist die Ladung so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Weiter darf die Ladung das Sichtfeld der Lenkenden nicht beeinträchtigen.
- Medienmitteilung der Zuger Polizei
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