Büsste Polizei Unschuldige?

Zuger Anwalt geblitzt: «Ein gravierender Fehler»

Wurdest vielleicht auch du zu unrecht geblitzt? (Bild: Symbolbild: hch)

Ein Zuger Anwalt hat scheinbar zu Unrecht einen Strafbefehl erhalten. Die Zürcher Polizei wirft ihm vor, zu schnell gefahren zu sein. Damit liege sie aber falsch, so der Anwalt.

An einem schönen sonnigen Nachmittag war der Zuger Rechtsanwalt Christian Gärtner mit seinem Bruder auf dem Nachhauseweg. Dann wurden sie plötzlich geblitzt – was sie sehr überraschte, erzählt der Anwalt in einem Artikel beim «Blick». Später flatterte ein Strafbefehl ins Haus. Gärtner sei angeblich 20 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren.

Der Zuger Anwalt wollte wissen, was genau ihm vorgeworfen wird und beantragte Akteneinsicht beim Statthalteramt Affoltern. Dabei sei ihm aufgefallen: «Die Behörden haben einen gravierenden Fehler gemacht».

Noch 212 weitere Autofahrer könnten betroffen sein

Konkret sei das Messprotokoll des Blitzers lückenhaft. Es fehle das Ausrichtbild nach dem Einrichten des Messgerätes. Fehlt dieses, könne nicht nachgewiesen werden, ob der Blitzer während der Messdauer verschoben wurde. Heisst: die Messung kann fehlerhaft sein, wie der «Blick» schreibt. Als dies dem Anwalt aufgefallen ist, wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, erzählt Gärtner gegenüber der Zeitung.

Doch der Anwalt ist nicht der einzige. 212 weitere Autofahrerinnen könnten betroffen sein. Als Christian Gärtner dies bewusst wurde, schrieb er den Statthalter an und forderte, dass diese Verfahren ebenfalls eingestellt werden. Er habe bisher jedoch keine Antwort erhalten.

Für Gärtner ist klar: Die Bussen müssen zurückbezahlt werden.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Normalo
    Normalo, 20.02.2024, 08:05 Uhr

    Gratulation an Gärtner. Das die Polizei widerrechtlich gearbeitet hat, geht bei der ganzen Polemik vergessen. Würde ich als Normalo so arbeiten, wäre ich meinen Job in kürzester Zeit los. Weiter so!

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  • Profilfoto von Der Denker
    Der Denker, 20.02.2024, 08:03 Uhr

    Es ist wichtig, dass sich Menschen gegen den Staat wehren. Der Staat schaut für sich und die Seinen. Damit erübrigen sich Kommentare zur Schuld. Der Staat muss fehlerfrei handeln, was leider offensichtlich nicht der Fall gewesen ist. Ergo; die Mitarbeitenden die die Fehler gemacht haben, müssten bestraft werden.

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    Ruedi, 17.02.2024, 19:12 Uhr

    Juristisch gesehen, ein kleiner Formfehler, aber er war trotzdem zu schnell unterwegs. Zum Fehler stehen und Busse bezahlen dürfte man erwarten.

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    • Profilfoto von Der Denker
      Der Denker, 20.02.2024, 08:17 Uhr

      Ruedi, ist es nicht so, dass auch Du von der Polizei einwandfreie Arbeit erwartest? Wenn Du nicht gerade selber Staatsangestellter bist, wäre es Dir eben auch wichtig, dass der Staat keine Straftaten begeht. Und der geschilderte Umstand ist im realen Leben "Betrug". Ebenso gilt bis zum einwandfreien Beweis der Schuld das Unschuldsprinzip in der Schweiz. Zumindest meistens…
      Ergo, Ruedi, sei Gärtner dankbar, dass er der Polizei 212 Straftaten nachgewissen hat. Darauf beruht nämlich das Prinzip der Gerechtigkeit.

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    Jouette, 16.02.2024, 12:51 Uhr

    Handelt es sich hier nicht um den deutschen „Jimmy“ Gärtner, den Zuger Held im Rotlichtmilieu? Ganz so sauber scheint auch hier seine Absicht nicht zu sein.

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    Chrigel, 16.02.2024, 09:44 Uhr

    Ein richtiger Held. Er hat den Strafbefehl nicht zu Unrecht erhalten. Er hat nur einen formellen Fehler gefunden, der ihm einen Notausgang ermöglicht. Das ist die Art von Ehrlichkeit, die man von einem Anwalt erwarten kann.

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    • Profilfoto von Der Denker
      Der Denker, 20.02.2024, 08:19 Uhr

      Tja, Chrigel, wenn das wirklich Deine Meinung ist, dann hast Du unser Rechtssystem nicht verstanden. Oder Du bist einfach neidisch, dass Du keinen Lamborghini hast.

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      • Profilfoto von Chrigel
        Chrigel, 21.02.2024, 10:08 Uhr

        Tja "Denker", ich schreibe von Moral und nicht von Recht. Das muss man halt erst mal verstehen. Und mit einem Lambo herumfahren wäre mir peinlich.

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