:focal(1449x517:1450x518)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2023/07/AdobeStock_23959582.jpeg)
Ein Mann aus dem Kanton Zürich sollte seinen Zivildienst in Zug absolvieren. Doch trotz Aufgebot kommt er einfach nicht. Nicht zum ersten Mal, der Mann ist Wiederholungstäter. Deshalb wird es für ihn jetzt teuer.
Weder zum Vorstellungsgespräch im Sommer 2022 noch zum Zivildienststart zwei Monate später ist er erschienen. Jetzt bekommt er für sein Schwänzen die Quittung: Weil er mehrfach gegen das Zivildienstgesetz verstossen hat, erlegt die Zuger Staatsanwaltschaft einem 29-jährigen Zürcher 60 Tagessätze Geldstrafe auf.
Der Tagessatz beläuft sich auf 100 Franken, weil der Mann Wiederholungstäter ist, sprechen die Strafverfolger die Strafe unbedingt aus. Heisst: Der Mann muss dem Staat 6000 Franken zahlen.
«Mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft»
Das zeigt ein Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Zug vor wenigen Tagen veröffentlicht hat. Obwohl wohnhaft im Kanton Zürich, hätte der Mann seinen Zivildienst in einer Zuger Institution absolvieren sollen. Er sei «mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft», heisst es im Strafbefehl. Deshalb könne man die Strafe nicht bedingt aussprechen.
Tatsächlich: Zum Zeitpunkt, als er seinen Zivildienst hätte antreten müssen, hatte der 29-Jährige erst einen von fast 350 Diensttagen absolviert.
Der Denkzettel der Zuger Strafverfolger scheint jedoch gewirkt zu haben. Laut dem Strafbefehl leistet der Mann seit diesem Frühling seinen Zivildienst ab.
- Strafbefehl 1A 2022 1329 der Zuger Staatsanwaltschaft