Vogelgrippe: Bund verlängert Massnahmen

Der Bund verlängert die Massnahmen für den Schutz vor der Vogelgrippe mindestens bis 15. März, wie dieser mitteilt. Das Hauptziel der Massnahmen ist es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.

Hausgeflügel, etwa Hühner und Gänse, darf sich also weiterhin nur an vor Wildvögeln geschützten Orten aufhalten. Das Risiko, dass die Vogelgrippe in die Schweiz eingeschleppt wird, bleibt nach Angaben des BLV so lange hoch, bis die wild lebenden Wasservögel ihre Winterquartiere in der Schweiz verlassen haben.

Die Massnahmen gelten für Geflügelbetriebe ebenso wie für die Hobby-Tierhaltungen, wie das BLV festhält.

Quelle:swisstxt
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