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Urteil für Hefenhofen-Landwirt
Im Fall der Hefenhofen ist ein Urteil gefällt worden.
Ein Landwirt aus dem Kanton Thurgau soll über Jahre hinweg Tiere gequält und vernachlässigt haben. Vor fünfeinhalb Jahren wurde sein Hof geräumt. Nun hat das Bezirksgericht Arbon den 54-Jährigen zu einer bedingten Freiheits-strafe von acht Monaten verurteilt.
Das Strafmass ist um ein deutlich tiefer als jenes, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sie fand eine Gefängnisstrafe von 6,5 Jahren für angemessen, unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei. Dazu hatte sie ein Tierhalteverbot von 20 Jahren gefordert.
Quelle:swisstxt
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