UBS-Prozess in Frankreich
Im Berufungsprozess gegen die UBS wegen Steuerbetrugs in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen gestellt: Die Urteile der ersten Instanz sollen bestätigt werden, die Geldstrafen hingegen sollen tiefer sein. Die UBS soll eine Busse von mindestens 2 Mrd. Euro bezahlen und UBS Frankreich eine solche von mindestens 15 Mio. Euro, so das Sekretariat der Staatsanwaltschaft mit. Der französische Staat fordert als Nebenkläger 1 Mrd. Euro Schadenersatz. Die UBS soll über Jahre Mitarbeitende nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kunden anzuwerben und ihr Geld vor den französischen Steuerbehörden zu verstecken.
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