Steuerdaten sollen ausgewertet werden
Der Bundesrat will gewisse Steuerdaten für statistische Zwecke nutzen.
Derzeit verfüge der Bund nicht über ausreichend Informationen, um beispielsweise die finanziellen Auswirkungen von Reformen in der Steuer- und Sozialpolitik zu beziffern. Für statistische Analysen von Einkommen und Vermögen privater Haushalte brauche es zwingend Steuerdaten der kantonalen Steuerverwaltungen. Dazu soll nun die gesetzliche Grundlage angepasst werden. Das Steuergeheimnis bleibe gewahrt, schreibt der Bundesrat.
Die Verordnungsänderung wird nun vorbereitet. Sie soll Anfang 2025 in Kraft treten. Vorher findet eine Vernehmlassung statt.
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