Stationäre Behandlung nach Tötung

Eine Frau tötete in Lauterbrunnen/BE vor knapp zwei Jahren ihren Ehemann, den damaligen Präsidenten der Gemeinde im Berner Oberland, mit einem Messer.

Das zuständige Regionalgericht hat sie nun zu einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Sie muss also nicht ins Gefängnis. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an Wahnvorstellungen und ist darum nicht schuldfähig. Zum Tatzeitpunkt im August 2022 sei sie der wahnhaften Überzeugung gewesen, von ihrem Ehemann vergiftet zu werden.

Die Anklage und die Verteidigung waren sich einig, dass die Frau in die Psychiatrie eingewiesen werden soll.

Quelle:swisstxt
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