Ständerat beschliesst Teilkompromiss

Bei der Revision des Sexualstrafrechts hält der Ständerat an der sogenannten Widerspruchslösung fest, also auf dem Grundsatz «Nein heisst Nein». Er hat aber einen Teilkompromiss beschlossen.

Mit diesem soll der Begriff der Vergewaltigung künftig weiter gefasst werden. Der Ständerat anerkennt, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können, weil sie sich in einer Art Schockzustand, dem sogenannten Freezing, befinden. Das soll künftig von den Gerichten als Ablehnung gedeutet werden.

Der Nationalrat will, dass alle Beteiligten «Ja» zu sexuellen Handlungen  sagen müssen («Nur ein Ja heisst Ja»).

Quelle:swisstxt
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