Propagandavideos: BGer bestätigt Urteil
Das Bundesgericht BGer hat die Verurteilung von zwei Vorstandsmitgliedern des Islamischen Zentralrates bestätigt.
Der Zentralrat zeigte Ende 2015 auf seinem Youtube-Kanal und an einer Veranstaltung zwei Propagandavideos. Eines zeigte ein Interview mit dem Anführer des syrischen Ablegers der Terrororganisation Al-Kaida.
Das Bundesstrafgericht verurteilte die Männer wegen Verstössen gegen das Al-Kaida- und IS-Gesetz. Ein Mann erhielt eine bedingte Haftstrafe von 16 Monaten, der andere wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Dagegen reichten die beiden Beschwerde ein. Diese weist das Bundesgericht ab.
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