Parl: Widerspruchslösung Organspende

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden will, soll diesen Entscheid festhalten müssen. Die Angehörigen der oder des Verstorbenen können die Entnahme der Organe aber noch ablehnen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dieser sogenannten erweiterten Widerspruchslösung zugestimmt. Eine Volksinitiative will den Angehörigen keine Mitsprache einräumen. Heute kommt eine Organspende nur infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat oder wenn die Angehörigen einverstanden sind. Wegen kleinerer Differenzen debattiert der Nationalrat die Organspende-Vorlage noch einmal.

Quelle:swisstxt
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