An der Kantonsgrenze Aargau – Luzern

Naturschützer drängen auf rasche Umsetzung eines Wildtierkorridors

Nein – nicht auf die Jagd. Aber vielleicht erspähen Sie ja die Wildtiere im Wald. (Bild: Aura)

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Im Richtplan sind seit 20 Jahren Wildtierkorridore behördenverbindlich festgesetzt. Diese gelte es in den Zonenplanungen umzusetzen, fordern Naturschutzuorganisationen. Sollte es bei den geplanten Korridoren im Luzerner Seetal nicht vorwärts gehen, drohen sie mit dem Gang vor Bundesgericht.

«Schweizweit sichern Wildtierkorridore unverzichtbaren Raum für die grossräumigen Wanderungen der Wildtiere», schreiben die Luzerner Sektionen von WWF, BIrdlife und Pro Natura in einer gemeinsamen Mitteilung. Nur wenn diese Korridore funktionieren, sei ein Austausch möglich und das Überleben der Wildtierpopulationen gesichert.

Ein Grossteil der bestehenden Korridore sei derzeit beeinträchtigt. Fabian Haas, Wildtierexperte des WWF Zentralschweiz: «Die intensive Landnutzung und die rasch fortschreitende Zersiedelung gefährden die wenigen noch nicht verbauten Durchgänge.»

Wildtierkorridore sind behördenverbindlich

Eine zentrale Bedeutung käme dabei der Erstellung von neuen Wildtierüber- und -unterführungen entlang des Luzerner Teilstücks der Autobahn A2 zwischen Altwis und Mosen im Luzerner Seetal zu.

Die Naturschutzorganisationen würden es deshalb sehr begrüssen, dass die Abteilung Natur, Jagd und Fischerei der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald sich zusammen mit der Gemeinde Altwis derzeit bemühe, die Freihaltezone des Wildtierkorridors in der laufenden Ortsplanungsrevision festzulegen. Die Befürchtungen einzelner Landwirte, dass die Festlegung der Freihaltezone gar die Existenz gefährden könnte, sind aus Sicht der Naturschutzorganisationen unbegründet. Mit dem Angebot Einzelfälle zu diskutieren, wurde in Aussicht gestellt, dass gemeinsam Lösungen gefunden werden.

Rechtliche Ausgangslage ist klar

BirdLife Luzern, Pro Natura Luzern und WWF Luzern sind denn auch überzeugt, dass die Festlegung des Wildtierkorridors in der Zonenplanung unumgänglich ist. Sie berufen sich dabei auch auf ein Bundesgerichtsurteil, wonach die überregionalen Wildtierkorridore den bundesrechtlich geschützten Lebensräumen gleichgestellt sind.

Für Samuel Ehrenbold von Pro Natura Luzern ist klar: «Einen weiteren Aufschub oder eine Verkleinerung der Freihaltezone würden die Naturschutzorganisationen nicht tolerieren und sich voraussichtlich bis zur höchsten Instanz für die Festsetzung einsetzen.»

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