«Anti-Stauinitiative» und «Attraktive Zentren»

Verkehrsinitiativen: Luzerner Regierung präsentiert Gegenvorschläge

Die beiden Volksinitiativen «Anti-Stauinitiative» und «Attraktive Zentren» verlangen Änderungen am Strassengesetz. (Bild: Aura / Emmanuel Ammon)

Die Luzerner Regierung präsentiert zu zwei Verkehrsinitiative, die bei ihr einen schweren Stand haben, je einen Gegenvorschlag.

Die beiden Volksinitiativen «Anti-Stauinitiative» und «Attraktive Zentren» verlangen Änderungen am Strassengesetz. Der Regierungsrat beabsichtigt, beide Initiativen abzulehnen und ihnen einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Denn zum Teil seien die Anliegen laut der Regierung berechtigt.

Die «Anti-Stauinitiative» der Jungen SVP verlangt im Wesentlichen, dass sich die Kapazität des kantonalen Strassennetzes an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehres (MIV) ausrichten soll und bestehenden Kapazitäten von Strassen mit übergeordneter Bedeutung zudem nicht reduziert werden dürfen. Der Gegenvorschlag, welcher der Regierungsrat im Auftrag des Kantonsrats erarbeitet hat, nimmt gemäss der Regierung die «berechtigten Anliegen» wie die Erreichbarkeit als Grundlage für die Wirtschaft und Wettbewerbsfaktor sowie die Reduktion der volkswirtschaftlichen Kosten von Staus der Initianten auf. Ziel des Gegenvorschlags sei der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen für alle Mobilitätsformen.

Die Volksinitiative «Attraktive Zentren» der Grünen strebt eine siedlungsverträglichere Gestaltung von Ortszentren entlang von Kantons- und Gemeindestrassen an. Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, sollen zukünftig verschiedene Aspekte in der Verkehrsplanung, wie beispielsweise Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs oder zur Reduktion der Lärmbelastung durch den MIV, gefördert werden. Mit dem Gegenentwurf will die Regierung die Anliegen der Volksinitiative mehrheitlich aufnehmen, «ohne aber in die akzeptierte Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton einzugreifen», wie einer Mitteilung der Staatskanzlei Luzern zu entnehmen ist.

Die Entwürfe der beiden Gegenvorschläge sind vom 25. Mai bis 8. Juli in der Vernehmlassung bei den Parteien, dem Verband Luzerner Gemeinden, den Regionalen Entwicklungsträgern sowie den Verkehrsverbänden TCS und VCS.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Staatskanzlei Luzern
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