Luzerner Kantonsangestellte können länger arbeiten

Glasklar mit 93 zu 12 Stimmen hat der Kantonsrat an seiner Sitzung diesen Montag entschieden: Kantonsangestellte können künftig über das Pensionsalter hinaus arbeiten.

Auf das Knowhow von Erfahrenen soll man zurückgreifen können. Gemäss geltendem Personalrecht endet das Arbeitsverhältnis von Kantonsangestellten aus Altersgründen mit Erfüllung des 65. Altersjahres. Nur in Einzelfällen können Mitarbeiter heute bis zum vollendeten 68. Altersjahr beschäftigt werden. Um das zu ändern, hat die Luzerner Regierung dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung vorgelegt.

Diese soll den veränderten Bedürfnissen angepasst, das heisst ausgeweitet und verallgemeinert, werden. Der Kantonsrat hat dieses Anliegen an seiner Sitzung von heute Montag mit 93 Ja- zu 12-Nein-Stimmen klar gutgeheissen. Es sei sinnvoll, in gewissen Fällen Angestellte länger arbeiten zu lassen, wenn dies von beiden Seiten gewünscht sei. Sonst drohe gelegentlich ein Verlust von Fachwissen.

Die Ängste, dass ältere Mitarbeiter mit der Gesetzesänderung den jüngeren den Einstieg ins Arbeitsleben erschweren würden, teilte der Kantonsrat grossmehrheitlich nicht. Namentlich ist nun vorgesehen, auf Verordnungsebene das Höchstalter für Anstellungen auf 70 Jahre anzuheben, wobei in Ausnahmefällen sogar eine Beschäftigung nach Erfüllung des 70. Altersjahres möglich sein soll.

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