Längere Entschädigung bei Kurzarbeit

Die Kurzarbeitsentschädigung soll in der Schweiz von heute 12 auf 18 Monate ausgedehnt werden. Das will das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung dem Bundesrat im Sommer vorschlagen, wenn die Wirtschaftslage gleich bleibt.

Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen hätten mit der längeren Dauer der Kurzarbeit mehr Zeit, um sich an die Marktlage anzupassen, schreibt das Departement.

Das Gesetz erlaube es dem Bundesrat, die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeit zu erhöhen, wenn unter anderem der Bund für die nächsten zwölf Monate keine  Erholung für den Arbeitsmarkt prognostiziere.

Quelle:swisstxt
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