Praxis verstosse gegen Bundesgesetz

Knausriger Kanton Luzern erhält Rüffel des Kantonsgerichts

28 Franken führten dazu, dass der Kanton nun von einem Gericht zu einer Änderung seiner Praxis aufgerufen wird. (Bild: les)

Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen den Kanton Luzern teilweise gutgeheissen. Diese betrifft die Anrechnung der Pflegeheimtaxen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen. Der Regierungsrat analysiert nun die Auswirkungen des Urteils zusammen mit den Gemeinden und der Ausgleichskasse Luzern.

Für den Aufenthalt in einem Pflegeheim in der Agglomeration Luzern hatte der Bezüger einer AHV-Rente und von Ergänzungsleistungen für ein Einzelzimmer eine Taxe von täglich 168 Franken zu entrichten. Gestützt auf die kantonale Gesetzgebung über die Ergänzungsleistungen berücksichtigte die Ausgleichskasse Luzern bei den Ausgaben den gemäss Verordnung des Regierungsrates maximal anrechenbaren Betrag von 140 Franken. Die Differenz von 28 Franken pro Tag musste der Betroffene selber bezahlen.

Dagegen erhob er Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Er verlangte die volle Anrechnung der Tagestaxe von 168 Franken als Ausgabe zur Berechnung seiner Ergänzungsleistungen. Mit dem Urteil vom 15. Januar 2020 hat das Kantonsgericht diese Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Es hält fest, dass die Anrechnung von 140 Franken und die damit erfolgte Überwälzung von Aufenthaltskosten an den Beschwerdeführer gegen Bundesrecht verstösst. Die Ausgleichskasse wird angewiesen, die volle in Rechnung gestellte Tagestaxe zu übernehmen.

Der Regierungsrat nimmt das Urteil des Kantonsgerichts zur Kenntnis. Er analysiert dessen Auswirkungen nun gemeinsam mit den Gemeinden und der Ausgleichskasse Luzern. Im Anschluss legt er das weitere Vorgehen fest.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 24.01.2020, 12:47 Uhr

    Immerhin ist noch auf die Judikative einigermassen Verlass!

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