Luzernerin sorgt sich um ausserfamiliäre Betreuung

Kita: Grossstadträtin fordert Gleichberechtigung für alle

Je nach Arbeitszeit der Eltern ist es nicht möglich, die Kinder in einer Kindertagesstätte zu betreuen. (Bild: Unsplash/Christopher Ryan)

Die Luzerner Grossstadträtin Selina Frey (Grüne) hat eine Interpellation zur ausserfamiliären Betreuung von Kindern eingereicht. Sie sorgt sich, das Eltern mit Flüchtlingshintergrund benachteiligt werden, wenn es ums Vermitteln von Tagesfamilien geht. Aber auch um Eltern, die beispielsweise in der Pflege arbeiten.

Grüne-Grossstadträtin Selina Frey sorgt sich um die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern. Letzte Woche hat Frey deswegen eine Interpellation zum Thema eingereicht namens der Grüne/Junge-Grüne-Fraktion.

Öffnungszeiten der Kitas sind beschränkt

Denn je nach Arbeitszeit der Eltern sei es nicht möglich, die Kinder in einer Kindertagesstätte oder schulergänzenden Betreuung betreuen zu lassen, da die Öffnungszeiten maximal von 6.30 Uhr morgens bis 19 Uhr andauern. Zudem gebe es aktuell nur eine Kita in der Stadt Luzern, welche am Samstag geöffnet ist, schreibt Frey in der Interpellation.

Personen, welche beispielsweise im Pflegebereich, in Betrieben mit Schichtarbeit, im Detailhandel oder in anderen Berufen mit unregelmässigen und ausgedehnten Arbeitszeiten arbeiten, müssten sich somit gezwungenermassen für eine Tagesfamilie oder eine Nanny entscheiden, wenn sie die Betreuung der Kinder nicht in der eigenen Familie oder privat organisieren können.

Mütter mit Flüchtlingshintergrund werden benachteiligt

Auch sorgt sich Frey um Mütter mit Flüchtlingshintergrund. Wie sie aufführt hat die Dienstabteilung Kinder Jugend Familie (KJF) vor drei Jahren der Frauenzentrale Luzern eine unbefristete Bewilligung erteilt zur Führung einer Tagesfamilienorganisation. Die Frauenzentrale Luzern stellt Tagesfamilien und Nannys an und begleitet die Betreuung.

Jedoch würden seit gut zwei Jahren werden Klientinnen, die durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen betreut werden, keine Tagesfamilien über die Frauenzentrale Luzern mehr vermittelt. «Durch diese Vereinbarung/ Regelung ist die Berufswahl sowie die berufliche Integration und damit verbunden die Ablösung aus der Sozialhilfe vorwiegend von Frauen beeinträchtigt», schreibt Frey. Sobald die Klienten zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz haben, wechselt die Zuständigkeit zur Sozialhilfe der Stadt Luzern. Ab diesem Zeitpunkt ist die Vermittlung einer Tagesfamilie möglich.

Braucht es eine 24-Stunden-Kita?

Frey fordert mittels Interpellation Antworten. Unter anderem auf die Frage, ob der Dienstabteilung KJF bekannt sei, dass Familien, welche durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen betreut werden, eine negative Antwort erhalten, wenn sie den Antrag auf eine Vermittlung einer Tagesfamilie stellen.

Weiter will die Grüne-Grossstadträtin wissen, ob die Dienststelle KJF mit den Ausschlusskriterien, welche durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen betreut werden, einverstanden sei. Und ob die Stadt den Bedarf kennt von beispielsweise einer 24-Stunden-Kita. Und wie viele Anfragen betreffend Tageseltern in den letzten zwei Jahren abgewiesen werden mussten, da keine Tagesfamilien vorhanden waren.

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