Impfstoff-Exportkontrolle in EU

Die EU will genau wissen, welche Mengen an Impfstoff in ihren Mitgliedsstaaten produziert werden und wie viel davon die Hersteller in Länder ausserhalb der EU verkaufen wollen. Deshalb führt sie bis vorerst Ende März Exportkontrollen ein. Pharmaunternehmen müssen geplante Ausfuhren bei den nationalen Zoll-Behörden anmelden. Diese geben dann in Absprache mit der EU-Kommission ihre Zustimmung. Ein Grund für eine Verweigerung könnte sein, dass die Impfstoffe eigentlich den EU-Staaten zustehen. Das teilte der zuständige Kommissions-Vizepräsident mit. Lieferungen in Entwicklungsländer oder für humanitäre Zwecke sind von der Regel ausdrücklich ausgenommen.

Quelle:swisstxt
Impfstoff-Exportkontrolle in EU
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