Kanton Zug unterstützt Grundlagenpapier

Häftlinge sollen durch Sterbehilfe aus dem Leben scheiden dürfen

1977 erbaut: Die Strafanstalt Bostadel in Finstersee bei Menzingen. (Bild: wia)

Nachdem im letzten Jahr ein Fall im Zuger Gefängnis Bostadel für Diskussionen sorgte, soll sich die Regelung zum Freitod für Gefangene nun ändern.

Zum 70. Geburtstag wünsche er sich den Tod, erklärte ein Sexualstraftäter der Strafanstalt Bostadel vor einiger Zeit. Und sorgte damit für Diskussionen. Denn damals war nicht geklärt, ob ein Straftäter das Anrecht auf Freitod hat.

Nun hat der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen (KKJPD) zu diesem Thema ein Grundlagenpapier in Auftrag gegeben, wie die «Zuger Zeitung» schreibt. Demnach gilt das Recht auf einen selbstbestimmten Tod für alle urteilsfähigen Menschen. Dies sowohl in Freiheit als auch in Gefangenschaft.

Diese Haltung unterstützen auch die Kantone, die sich in einer Vernehmlassung äussern konnten. Jedenfalls im Grundsatz. Der Kanton Zug plädiert dafür, dass eine generelle Überarbeitung des Grundlagenpapiers gemacht wird, weil noch zu viele Fragen ungeklärt seien. Es ist auch die Haltung des gesamten Strafvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz, welcher Zug angehört.

Sterbehilfe nur «Ultima Ratio»

Laut Grundlagenpapier soll die einweisende Behörde über das Gesuch der sterbewilligen Person entscheiden. Es handle sich dabei nicht um eine Vollzugsfrage, sondern um einen Entscheid der Menschenwürde, heisst es seitens des Kantons.

Gemäss Strafgesetzbuch ist Suizidhilfe bei einem urteilsfähigen Patienten dann vertretbar, wenn dieser unerträglich unter einer Krankheit leidet und der Sterbewunsch dauerhaft ist. Das gilt auch für Häftlinge.

Es dürfe sich nur um eine Ultima Ratio handeln, so Sicherheitsdirektor Beat Villiger gegenüber der Zeitung. So solle sich ein Gefangener nicht durch Suizid seiner Strafe entziehen können.

Bis im Herbst will die KKJPD eine Empfehlung an die Kantone erarbeiten.

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