Ein Mitarbeiter von Schindler Japan musste sich wegen eines tödlichen Unfalls vor Gericht verantworten. Nun folgt ein Freispruch – Schindler reagiert erleichtert.
Das Berufungsgericht in Tokio hat diesen Freitag ein Urteil im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Schindler Japan im Zusammenhang mit dem Lift-Unfall in Takeshiba vom 3. Juni 2006 erlassen, teilt der Konzern mit.
In einem Mietshaus in Tokio ereignete sich ein Unfall und erschütterte die japanische Öffentlichkeit. Ein 16-jähriger starb. Der Jugendliche wollte aus dem Lift im 12. Stock aussteigen. Die Türen gingen auf, der Lift fuhr aber weiter.
Das Urteil bestätigt den Freispruch des ehemaligen Mitarbeiters durch die erste Instanz (Bezirksgericht Tokio) im Jahr 2015. Schindler erkennt das Urteil an und ist erleichtert, dass der ehemalige Mitarbeiter von Schindler Japan auch vom Berufungsgericht vollumfänglich freigesprochen wurde.
Schindler zahlte eine Entschädigung
Das Unternehmen einigte sich im November des vergangenen Jahres mit der Familie des Unfallsopfers auf eine finanzielle Entschädigung. Schindler akzeptiere den Vergleich aus menschlicher Haltung und wegen der sozialen Verantwortung als Hersteller, hiess es. Über die Höhe der Entschädigung macht das Unternehmen keine Angaben (zentralplus berichtete).
Nach dem Unfall stand Schindler in Japan während Jahren in der Kritik und erlitt einen Einbruch. 2016 verkaufte Schindler laut eigenen Angaben wegen des geringen Marktanteils seine Japan-Aktivitäten, die nur noch aus Wartungen bestanden, an den Konkurrenten Otis.
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