Freilassung für Menschenschmuggler

Die ungarische Regierung lässt ausländische Strafgefangene frei, die derzeit in Ungarn Haftstrafen wegen Menschenschmuggels verbüssen.

Laut einer Verordnung von Regierungschef Viktor Orban ist die einzige Bedingung für die Freilassung, dass die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden das Land verlassen. Im Normalfall müssen Menschenschmugglerinnen und Menschenschmuggler in Ungarn Haftstrafen zwischen zwei und zwanzig Jahren verbüssen.

Die Freilassung rechtfertigte ein Regierungsbeamter damit, dass die Inhaftierung ausländischer Straftäter zu teuer käme.

Quelle:swisstxt
Freilassung für Menschenschmuggler
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