EU stellt Polen-Verfahren ein

Die EU hat 2017 ein Verfahren gegen Polen eröffnet, weil sie die Unabhängigkeit der polnischen Justiz in Gefahr sah.

Die EU will das Verfahren nun einstellen. Sie sehe keine Gefahr mehr, dass Polen den Rechtsstaat schwerwiegend verletzen könne. Das Verfahren war gegen die frühere polnische Regierung eingeleitet worden. Es hätte bis zum Entzug des polnischen Stimmrechts in der EU führen können. Die neue, im Herbst gewählte, polnische Regierung hat inzwischen einen Plan präsentiert, wie sie die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wieder herstellen will.

Ein ähnliches Verfahren der EU gegen Ungarn läuft weiter.

Quelle:swisstxt
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