Strafverfahren im Kanton Zug

Es war seit drei Minuten rot: Polizist verursacht Unfall

Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt einen Polizisten. (Bild: Symbolbild)

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen einen Angehörigen eines Polizeikorps geführt. Der Polizist hatte auf einer Kreuzung einen Unfall verursacht. Er war bei rot über die Ampel gefahren.

Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt die Zuger Staatsanwaltschaft einen Polizisten zu 20 Tagessätzen Geldstrafe bedingt und zu 750 Franken Busse. Der Mann hatte vergangenen Januar bei Cham einen Unfall mit einem anderen Auto verursacht.

Ampel bei Kreuzung missachtet

Bei der Kreuzung Alpenblick kollidierte der Polizist mit einem Auto, das von der Autobahn her kam. Wie der Strafbefehl zeigt, der dieser Tage öffentlich zur Einsicht auflag, hatte der Polizist die Ampel missachtet. Seit drei Minuten habe diese rot angezeigt.

Weiter lässt der Strafbefehl erahnen, dass es beim Zusammenstoss nicht bei einem Blechschaden geblieben sein konnte. Gegen den Polizisten wurde ein Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Allerdings wurde dieser zurückgezogen, weshalb die Strafverfolger das Verfahren nicht weiterführen.

Der Polizist hat den Strafbefehl nicht angefochten und damit akzeptiert. Somit ist er rechtskräftig.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Jerome Halter
    Jerome Halter, 15.07.2023, 23:05 Uhr

    Zurückgezogen? Warum? Und muss er den Ausweis auch abgeben?

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