BGer gibt älterem Arbeitslosen Recht

Ältere Arbeitslose können auch dann Überbrückungsleistungen erhalten, wenn sie in den Jahren zuvor ihr Vermögen übermässig verbraucht haben. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Konkret ging es um eine Person aus dem Kanton Tessin. Die kantonale Ausgleichskasse hatte dieser die Überbrückungsleistung mit der Begründung verwehrt, sie habe in den anderthalb Jahren vorher über 120’000 Franken verbraucht, ohne Gründe dafür zu nennen.

Das Bundesgericht sagt nun: Bei Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose darf der Vermögensverbrauch nicht rückwirkend angerechnet werden, sondern nur ab dem Zeitpunkt, an dem man Anspruch auf Leistungen habe.

Quelle:swisstxt
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