Kein Test für Ausländer vorgesehen

Einbürgerungen: Kanton Luzern passt sein Gesetz an

Der Kanton Luzern passt sein Bürgerrechtsgesetz den neuen Vorgaben des Bundes an. Einbürgerungswillige müssen gut Deutsch sprechen, strengere Vorgaben bezüglich Sozialhilfe erfüllen und die Werte der Bundesverfassung respektieren. Einen kantonalen Einbürgerungstest will der Kantons aber nicht einführen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Das revidierte Gesetz geht nun in die Vernehmlassung.

Im Juni 2014 haben die eidgenössischen Räte dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zugestimmt. Dieses hält fest, dass künftig nur noch Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) ein Einbürgerungsgesuch stellen können.

Weil sich das Bürgerrechtsgesetz des Kantons Luzern stark an jenes des Bundes anlehnt, dränge sich auch hier eine Anpassung auf. Erarbeitet wurde das revidierte Gesetz von einer Projektgruppe bestehend aus Vertretern der kantonalen Verwaltung und dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG). Der Gesetzesentwurf geht nun bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien und bei allen Einwohnergemeinden in die Vernehmlassung.

Eine Ausnahmebestimmung gibt es für Personen mit einer Behinderung, Krankheit oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen. Neu erwähnt das Gesetz ausdrücklich, beim Einbürgerungsverfahren sei der Einschränkung angemessen Rechnung zu tragen.

Weiterhin bleibe es in der Verantwortung der Gemeinden, wie sie beispielsweise die Staatskundekenntnisse der Gesuchstellenden prüfen wollen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 24. August. Das Parlament wird die Botschaft voraussichtlich im ersten Quartal 2017 behandeln. Wird die Revision angenommen, tritt das Gesetz spätestens 2018 in Kraft.

 

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