Bundesrat zu UNO-Kinderrechtskonvention
Der Bundesrat hat sich mit der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention befasst. Das den Kindern zustehende Recht auf Anhörung sei in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. Auch gebe es zwischen den Kantonen und den einzelnen Themenbereichen grosse Unterschiede, zeigt eine Untersuchung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Justiz durchgeführt. Der Bundesrat sieht derzeit aber keinen unmittelbaren gesetzlichen Handlungsbedarf, wie er mitteilt. Das Zentrum untersuchte die Situation etwa in den Bereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht oder Kindesschutz.
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