Bundesrat will auch EL für IV-Bezüger

Personen, die eine Invalidenrente beziehen, sollen nach dem Willen des Bundesrats in Zukunft auch Beiträge der Ergänzungsleistungen EL für betreutes Wohnen erhalten. Dies sei bei AHV-Rentnerinnen und Rentnern auch der Fall.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, das entsprechende Gesetz zu ändern, um IV-Rentner mit AHV-Rentnern gleichzustellen.

Dies hätte für die Kantone 300 bis 620 Millionen Franken Mehrkosten zur Folge, heisst es in einer Mitteilung. Gleichzeitig gäbe es aber auch Einsparungen von 280 Millionen, da mit dem durch Ergänzungsleistungen finanzierten betreuten Wohnen Heimeintritte verzögert oder verhindert würden.

Quelle:swisstxt
Bundesrat will auch EL für IV-Bezüger
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