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Der Bund informiert, dass er inzwischen im Nachgang zur «Postauto-Affäre» mit zwei Transportunternehmen Vereinbarungen über die Rückzahlungen abschliessen konnte. Offen bleibt aber unter anderem der «Fall VBL».
In seinem Zwischenbericht schreibt das Bundesamt für Verkehr am Freitag, dass mit der BLS, die mit zwei Linien auch im Kanton Luzern verkehrt, die Details für Rückzahlungen von über 50 Millionen Franken getroffen wurde. Eine Untersuchung, die das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC im Auftrag des Verwaltungsrats BLS durchgeführt hatte, kam letzten Herbst zum Schluss, dass die «Libero»-Halbtax-Einnahmen wohl bewusst nicht offengelegt worden waren.
Das BAV verlangt von der BLS nun, aufzuzeigen, wie den Unregelmässigkeiten «ein Neustart mit grundlegenden Verbesserungen im Unternehmen gewährleistet» wird. Gleichzeitig kündigten die Bahnen in einer separaten Mitteilung personelle Veränderungen im Verwaltungsrat an.
Auch mit den SBB, denen zwischen 2012 und 2019 «Berechnungsfehler bei der Aufteilung der Einnahmen zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten regionalen Personenverkehr im Tarifverbund «Z-Pass» unterliefen», wurde man sich einig. Dort werden insgesamt 8,8 Millionen Franken Rückzahlungen an den Bund und die betroffenen Kantone fällig, unter anderem auch in Luzern.
Es droht eine Verfügung gegen die VBL
Bei den VBL konnte man sich hingegen noch nicht über die Rückzahlung von 16 Millionen zu Unrecht bezogenen Franken an Subventionen einigen. Bekanntlich haben der Verkehrsbund Luzern (VVL) und der Bund Strafanzeige eingereicht, das Verfahren läuft (zentralplus berichtete). «Sollte mit den VBL keine einvernehmliche Lösung gefunden werden können, sehen sich VVL und BAV gezwungen, das Geld per Verfügung einzufordern», schreibt das BAV weiter.
In weiteren Fällen geht es etwa um ein holländisches Unternehmen, das gegenüber dem Bundesamt falsche Angaben zu transportierten Mengen auf Schweizer Schienen gemacht haben soll. Zudem hat das BAV einen internen Fall aufgearbeitet, bei der es um die Finanzierung von Anschlussgleisen ging. Dort wurde ein Mitarbeiter von der Bundesanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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