BS: Freisprüche für Aufsichtspersonal

In Basel sind vier Gefängnisangestellte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Beim Prozess ging es um den Suizid einer abgewiesenen Asylbewerberin aus Sri Lanka. Der Fall ereignete sich vor drei Jahren. Die Frau hatte sich in ihrer Zelle stranguliert und starb zwei Tage später im Spital. Die Staatsanwaltschaft klagte daraufhin vier Gefängnisangestellte an, weil diese zu lange zu wenig getan hätten, nachdem sie den Suizidversuch bemerkt hatten. Das Basler Strafgericht sprach die Angeklagten frei, weil nicht zweifelsfrei bewiesen sei, dass die Frau nicht auch gestorben wäre, wenn die Angeklagten sofort reagiert hätten.

Quelle:swisstxt
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