Ein Asylsuchender hat in einer Zuger Filiale Bier gestohlen. Zivile Fahnder stellten den Mann. Er wurde im Schnellverfahren verurteilt.
Ein Asylsuchender aus Marokko hat am Dienstag in einem Verkaufsgeschäft in der Stadt Zug Bier entwendet. Unmittelbar nach der Tat wurde er von zivilen Fahndern der Zuger Polizei gestellt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat den 23-Jährigen in einem Schnellverfahren rechtskräftig verurteilt. Aufgrund des laufenden Asylverfahrens konnten keine ausländerrechtlichen Massnahmen ergriffen werden. Die Filialleitung stellte einen Strafantrag wegen Diebstahls und verhängte gegen den Dieb ein zweijähriges Hausverbot.
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