BGer-Urteil zu Fussfesseln

Mehr verurteilte Straftäterinnen und Straftäter können in Zukunft ihre Strafe zu Hause mit einer elektronischen Fussfessel absitzen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Bisher können nur Strafen in den eigenen vier Wänden statt im Gefängnis verbüsst werden, wenn die gesamte Dauer der Strafe höchstens ein Jahr beträgt. Neu ist nur noch der unbedingte Teil der Strafe ausschlaggebend, den Täterinnen und Täter tatsächlich im Gefängnis verbringen müssten, befand das Bundesgericht in einem Leiturteil.

Muss jemand höchstens 12 Monate tatsächlich ins Gefängnis, kann die Strafe auch mit einer elektronischen Fussfessel vollzogen werden.

Quelle:swisstxt
BGer-Urteil zu Fussfesseln
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon