BGer hat kein Gehör für Fitnesscenter
Ein Berner Fitnesscenter verlangte vom Bund 260’000 Franken Schadenersatz, weil dieser während der Corona-Pandemie zwei Schliessungen veranlasst hatte. Das Bundesgericht lehnte das Begehren aber nun ab.
Die Klage des Fitnesscenters wurde auch vom Verband der Schweizerischen Fitness- und Gesundheitscenter unterstützt. Auch dieser wollte wissen, ob die Schliessungen während der Pandemie rechtens und verhältnismässig waren.
Die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts steht noch aus. Für die Fitnesscenter bedeutet das Urteil, dass sie sich mit den bisherigen Corona-Krediten und Härtefallentschädigungen zufrieden geben müssen.
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