BGer bestätigt Urteil gegen Dieudonné
Der französische Komiker Dieudonné ist in der Schweiz zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Zu diesem Schluss ist das Bundesgericht gekommen.
Bei Auftritten in Nyon und Genf vor rund vier Jahren hatte Dieudonné unter anderem gesagt, dass die Gaskammern in Nazi-Deutschland nie existiert hätten. Diese Aussage komme einer Leugnung beziehungsweise einer groben Verharmlosung des Holocaust gleich, schreibt das Bundesgericht.
Zwar falle Satire unter den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit. Im konkreten Fall habe Dieudonné die Aussage aber aus diskriminierenden Beweggründen gemacht.
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