Im Kanton Zug gilt ein generelles Bettelverbot. Das ist nicht zulässig, wie der europäische Gerichtshof für Menschenrechte kürzlich entschied. Die Regierung geht deshalb über die Bücher.
Eine rumänische Romni hat am 19. Januar 2021 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht bekommen bekommen. Das Urteil betrifft zwar den Kanton Genf, hat aber Auswirkungen bis nach Zug. Der Kanton Genf hatte die Frau wegen Bettelns verurteilt – doch aus Sicht der Richterinnen verstösst dies gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatleben.
Dem Urteil zufolge ist ein generelles flächendeckendes Bettelverbot nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Allerdings bleibt ein auf gewisse Formen beschränktes Bettelverbot möglich.
Folglich geht die Zuger Regierung nun über die Bücher und überarbeitet das Übertretungsstrafrecht des Kantons. Das generelle Bettelverbot soll auf Betteln beschränkt werden, welches «die öffentliche Ordnung stört», wie es die Regierung in einem Antrag zuhanden des Kantonsrats schreibt. Darunter fallen etwa aggressives oder bandenmässiges Betteln. Dieses soll im Kanton Zug nach wie vor verboten bleiben und von der Polizei weiterhin mit 100 Franken Ordnungsbusse bestraft werden können.
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Andy Bürkler, 16.03.2021, 09:56 Uhr Ich kann «Menschenrechte» nicht mehr hören.
Immer kommt ein Gericht von aussen und erklärt uns im Namen der mittlerweile völlig überbordenden, teilweise von linksextremem Geist geprägten «Menschenrechte» was wir zu tun haben.
Einfach ignorieren.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterHans Peter Roth, 17.03.2021, 16:02 Uhr Klingt nach Selbstentblössung?
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