Die Abstimmung zur Parkplatzreglements-Vorlage in Kriens vom kommenden Wochenende wird wie geplant durchgeführt. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die zwei eingereichten Stimmrechtsbeschwerden in allen Punkten abgewiesen.
Die inhaltlichen Rügen der Beschwerdeführer zur Abstimmungsbotschaft wurden vollständig abgewiesen, wie die Gemeinde Kriens mitteilt. Der Gemeinderat habe in seiner Botschaft ausgewogen informiert. Vorwürfe, dass die Botschaft auf Angstmacherei setze, wies der Regierungsrat ebenso zurück wie die Kritik an einzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen. Die Botschaft sei integral zu beurteilen – und als Teil der gesamten Information des Gemeinderates zur Botschaft. Die Krienser Bevölkerung habe mit den zur Verfügung stehenden Informationen ausreichend Möglichkeiten gehabt, sich ein Bild über die Vorlage und die vom Gemeinderat beabsichtigte Stossrichtung in seiner Gesamtverkehrspolitik zu machen.
In seinem Entscheid zur Beschwerde räumt der Regierungsrat zwar ein, dass das in der Botschaft fehlende Reglement im Originalwortlaut ein Mangel sei. Das Reglement sei aber auf anderen Wegen leicht zugänglich, weshalb der Mangel nicht schwerwiegend genug sei, um die Abstimmung für ungültig zu erklären. Dazu habe die Gemeinde ausreichend und frühzeitig Vorkehrungen getroffen, um das Reglement zugänglich zu machen.
Gemeinderat verspürt Genugtuung
Der Gemeinderat Kriens hat entsprechende Massnahmen beschlossen und wird Reglementstexte in Zukunft in der schriftlichen Abstimmungsbotschaft publizieren. Er nimmt aber auch zur Kenntnis, dass der Regierungsrat das Vorgehen der Gemeinde mit der vorliegenden Botschaft stützt. Diese ist zur besseren Verständlichkeit kurz gefasst und verweist an mehreren Stellen auf weiterführende Dokumente und Informationen, die im Internet oder in gedruckter Form in einem Auflage-Ordner im Gemeindehaus verfügbar sind.
Der Gemeinderat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Abstimmungsbotschaft und die weiteren Informationsmassnahmen dazu als ausgewogen und korrekt beurteilt.
Mit der heute Mittwoch zugestellten Ablehnung der beiden Stimmrechtsbeschwerden findet der Urnengang vom 12. Februar 2017 wie geplant statt. Beide Beschwerdeführer haben trotzdem die Möglichkeit, den Entscheid des Regierungsrates innert 30 Tagen an die nächste Instanz weiterzuziehen.