Aargauer Lehrer zu Recht entlassen

Die Entlassung eines Kantonsschullehrers im Aargau nach wiederholten kritischen Äusserungen gegen die Corona-Massnahmen der Behörden ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

Zwar habe der Mann das Recht auf freie Meinungsäusserung. Als Angestellter im öffentlich-rechtlichen Sektor unterliege er aber einer Treuepflicht und diese verlange, dass Angestellte sich bei politischer Betätigung und Kritik etwas zurückhalten sollten, so das Gericht.

Der Mann habe an einer Kundgebung sinngemäss dazu aufgerufen, gegen die behördlichen Corona-Regeln und damit gegen geltendes Recht zu verstossen. Als Lehrer habe er eine Vorbildfunktion.

Quelle:swisstxt
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