Veranstaltungen sind per sofort verboten

Neubad-Keller wird ein Fall für die Justiz

Mit den Parties im Neubad-Keller ist vorerst Schluss.

(Bild: neubad.org)

Per sofort macht die Stadt Luzern den Veranstaltungen im Keller des Neubads den Garaus. Grund: Die Brandschutz-Vorgaben sind nicht erfüllt, es müssen Nachbesserungen vorgenommen werden. Dass bisher bereits Events im Keller stattfanden, hat auch juristische Folgen.

Schon länger wurde der Keller des Kulturzentrums als Veranstaltungs- und Partyraum genutzt – noch ohne offizielle Bewilligung. Bei der Prüfung zeigte sich nun, dass die Auflagen nicht erfüllt werden, wie die «Luzerner Zeitung» (LZ) berichtet: «Die Durchführung von weiteren Veranstaltungen wurde umgehend untersagt», wird Markus Hofmann, Leiter Ressort Baugesuche der Stadt Luzern, zitiert. Es müssten Nachbesserungen bezüglich Lüftung und Brandschutz vorgenommen werden.

Nutzung könnte ab September wieder stattfinden

Hofmann gibt bei der LZ weiter zu Protokoll, dass der Keller bald wieder genutzt werden könne, wenn auch im kleineren Rahmen. «Man kann das aus unserer Sicht nachrüsten. Wir gehen davon aus, dass die Arbeiten bis Anfang September ausgeführt werden können.» Danach könne der Raum im Unter­geschoss für Veranstaltungen wieder genutzt werden – aus Sicherheitsgründen allerdings nur von maximal 50 Besuchern. «Für grössere Veranstaltungen ist eine Treppe, die vom Bistro im Erd­geschoss in den Keller führen soll, notwendig», so der Leiter Ressort Baugesuche der Stadt Luzern weiter.

Strafanzeige gegen Co-Geschäftsleiter

Dass der Keller für längere Zeit ohne Bewilligung genutzt wurde, hat nun juristisches Nachspiel. Wie berichtet wird, hat die Gastgewerbepolizei hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz eingereicht.

Nicht aber gegen die Institution, wie Co-Geschäftsleiter Dominic Chenaux klarstellt: «Strafanzeigen sind immer auf eine Person und nicht auf eine Institution ausgestellt. Wie ich bereits erwähnt habe: Ich übernehme die volle Verantwortung.» Bei einer Verurteilung droht ihm eine Busse zwischen 5’000 und 10’000 Franken, wenn von einem schweren Fall ausgegangen wird.

Nachbesserungen fortgeschritten

Verlangt wurden vor der Stadt folgende Nachbesserungen: Einerseits müsse die Notbeleuchtung in den Mitarbeiterräumen des Kellers durch zwei zusätzliche Leuchtkörper ergänzt werden. «Zudem muss eine der Leuchten auf eine andere abgesicherte Gruppe installiert werden. Bei diesen Beleuchtungen handelt es sich nicht um die Notausgangssignalisation», so Co-Geschäftsleiter Chenaux weiter zur LZ.

Ausserdem gehe es um einen Nachweis über die Kapazität der Kellerlüftung sowie um die Lüftungspläne des Gebäudes. «Zudem müssen einige Löcher von alten Leitungen zu anderen Räumen geschlossen und es muss im Treppenhaus ein Handlauf angebracht werden.»

Mit den verlangten Nachbesserung sei man, erklärt Chenaux weiter, schon weit fortgeschritten. Mit Ausnahme des Handlaufs seien diese ab­geschlossen und würden bis am 21. August den zuständigen Behörden gemeldet. Bereits am 7. September ist auf der Facebook-Seite die nächste Party unter dem Motto «Tanz im Keller» angekündigt.

Ist die Verlängerung der Zwischennutzung in Gefahr?

Der Zeitpunkt dieses Vorfalls scheint für das Neubad nicht sehr günstig: Im nächsten Jahr wird darüber verhandelt, die Zwischennutzung – statt bis wie geplant bis 2019 – bis ins Jahr 2024 zu erlauben (zentralplus berichtete.) Baudirektorin Manuela Jost hat nun angekündigt, dass der Vorfall in die Evaluation der Zwischennutzung einfliessen wird. Diese wird stattfinden, bevor über eine allfällige Verlängerung der Zwischennutzung bis 2024 entschieden wird.

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