Motion fordert Straferegisterauszug für Lehrpersonen

Lehrpersonen sollen bei einer Bewerbung im Kanton Zug zukünftig einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Dies fordert SVP-Kantonsrat Thomas Werner in einer Motion. Mit einem Postulat verlangt er ausserdem vom Regierungsrat zu prüfen, wie eine solche Massnahme auf alle Bereiche im Einflussbereich des Kantons Zug liegenden Stellen ausgeweitet werden könnte, wo Erwachsene mit Kindern arbeiten.

Neben dem Vorlegen eines Strafregisterauszuges für Lehrpersonen fordert der Unterägerer, dass im Falle einer Vorstrafe wegen sexueller Belästigung von Kindern, sexuellen Handlungen mit Kindern oder Herstellung und Besitz von Kinderpornographie zwingend von einer Anstellung abzusehen ist. Auch solle bei im Kanton Zug praktizierenden Lehrpersonen bei einer Verurteilungen wegen den genannten Delikten eine Kündigung zwingend sein. Dies soll für kantonale wie auch für gemeindliche Schulen gelten.

Laut Werner würden in der Schweiz regelmässig Lehrer, in seltenen Fällen auch Lehrerinnen, wegen sexueller Belästigung von Kindern, sexuellen Handlungen mit Kindern oder Herstellung und/oder Besitz von Kinderpornographie verurteilt. In der Regel müssen sie darauf ihre Arbeitsstelle wechseln. Sehr oft würden diese in einen anderen Kanton ziehen und in einer neuen Anstellung erneut einen sexuellen Missbrauch. Konkrete Zahlen nennt Thomas Werner dazu aber nicht.

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