Keine Diskriminierung

Mitarbeiterin fordert mehr Geld vom Kanton Zug – und blitzt ab

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Zuger Verwaltungsgerichtes. (Bild: PD)

Eine Betreuerin von Flüchtlingen klagt den Kanton ein, weil sie zu wenig verdient habe. Das Bundesgericht gab nun den Behörden recht.

Eine Vergleichszahlung von 50'000 Franken lehnte die bis 2018 beim Kanton Zug angestellte Flüchtlingsbetreuerin laut der «Zuger Zeitung» ab. Stattdessen zog sie vor Bundesgericht und forderte 80'000 Franken. Dabei bezog sie sich auf einen Vergleich mit einem Vorgänger, der zu Beginn seiner Anstellung vor rund 20 Jahren 4500 Franken mehr verdient hatte. Im Verlauf der Jahre stieg der Lohnunterschied gar auf 14 Prozent.

Konkret forderte die ehemalige Angestellte, die seit 2012 beim Kanton Zug arbeitete, in eine höhere Lohnklasse als «Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin» eingestuft zu werden.

Doch das Bundesgericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichtes: Der Kanton Zug habe sich ausreichend mit der Lohnfrage beschäftigt und der Mitarbeiterin zu Recht weniger bezahlt. Dabei seien die Anzahl Dienstjahre, die Position und das Pflichtenheft berücksichtigt worden.

Statt mit einer Abfindung von 50'000 Franken sitzt die Flüchtlingsbetreuerin nun ohne Geld da und muss auch die Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen.

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