Masken z.T. Grund für Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind teils aus gesundheitlichen Gründen von der Maskentragpflicht ausgenommen. Trotz ärztlicher Atteste führt dies laut dem Bund vermehrt zu Diskriminierungen. Darauf machte Urs Germann vom eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am Dienstag vor den Medien in Bern aufmerksam. In den letzten Wochen berichteten Betroffene vermehrt, dass sie aus Geschäften oder Restaurants ausgeschlossen würden. Hinzu kommt, dass das Lippenlesen für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung durch die Masken erschwert wird. Germann bat um mehr Verständnis für Menschen, die keine Maske tragen können.
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