Bundesgericht bestätigt Schuldspruch

Luzerner betrinkt sich nach Beziehungskrach – und landet in einer Zelle

Das Bundesgericht bestätigte die Urteile der Vorinstanzen vollumfänglich. (Bild: flickr / markus daams)

Nach einem Krach mit seiner Freundin ist ein Luzerner 2017 aus der Wohnung gestürmt, rief einen Kumpel und verbrachte den Rest des Abends in seiner Lieblingsbar. Geendet hat der Ekzess nun mit einem Urteil des Bundesgerichts – weil er der Luzerner in seiner Trunkenheit einen Polizisten angespuckt hat.

Der Mann war wegen eines Burn-outs krankgeschrieben als er an jenem Abend mit seiner Freundin in einen Streit geriet. Nachdem er wutenbrannt die Wohnung verlassen hatte, verschwand er stundenlang – und reagierte auch nicht mehr auf Anrufe. Schliesslich begann sich die Freundin daheim Sorgen zu machen, dass er sich etwas antun könnte.

In ihrer Verzweiflung holte sich die Frau Rat bei der Polizei. Die Einsatzzentrale beauftragte daraufhin eine Patrouille, den möglicherweise suizidalen Mann zu suchen.

Als die Polizisten den Mann schliesslich fanden, sass er in seiner Stammbeiz – und war bereits stark angetrunken. Als die Beamten ihn baten mitzukommen, verstand er die Welt nicht mehr. Schliesslich hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen.

Missverständnis löste Gegenreaktion aus

Dass die Polizisten ihn nach Hause und damit in Sicherheit bringen wollten, realisierte der Luzerner nicht. Nach einer anfänglich noch ruhigen Diskussion setzte er sich schliesslich massiv zur Wehr.

Gemäss den Aussagen der Polizisten spuckte der Betrunkene sie an und versuchte zu fliehen. Der Mann hingegen sagte später aus, er sei ganz friedlich geblieben, bis die Polizisten ihn plötzlich zu Boden gerungen und dabei verletzt hätten.

Der Abend endete für den Mann jedenfalls in einer Zelle. Mit einem abgesplitterten Zahn und Schürfwunden an den Händen. Kurze Zeit später folgte Post von der Staatsanwaltschaft. Sie erliess einen Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung und Trunkenheit.

Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Verurteilung. Dieses bestätigt nun aber das Verdikt der Vorinstanzen vollumfänglich. Bestraft wird der Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 70 Franken sowie einer Busse von 750 Franken.

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