Kunstsammlerin scheitert vor Gericht

Eine Kunstsammlerin erhält den Preis für die von ihr vor rund sieben Jahren erworbene Skulptur «Eponge bleu» des Künstlers Yves Klein nicht zurückerstattet. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Kunstliebhaberin hatte das Werk des französischen Künstlers 2014 bei einer Auktion erworben. Für den 1961 geschaffenen blauen Schwamm bezahlte sie rund 120’000 Franken. Später erfuhr sie, dass der Schwamm erst von Kleins Erben durch den Sockel ergänzt worden war. Vor Bundesgericht argumentierte die Frau vergeblich, der erst nachträglich angebrachte Sockel entstelle das Werk.

Quelle:swisstxt
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