Luzerner Regierungsrat muss nochmals ran

Kommission erteilt Aufgaben- und Finanzreform eine Abfuhr

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann drückt bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 aufs Tempo.

(Bild: les)

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) weist die Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 18 an den Regierungsrat zurück. Eine Mehrheit ist der Meinung, dass beim Erlass der AFR die Auswirkungen der Steuergesetzrevision 2020 bekannt sein müssen. Deshalb sollen AFR18 und die Steuergesetzrevision 2020 in einem Mantelerlass zusammengefasst werden.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Aufgaben- und Finanzreform (ARF) 2018 vorberaten. Der Kanton Luzern übernimmt mit dieser Reform in den Bereichen Volksschulbildung und Wasserbau Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Bei der Volksschule finanziert der Kanton heute lediglich 25 Prozent der Kosten. Dieser Anteil soll auf 50 Prozent erhöht werden, um die Mitbestimmungsrechte des Kantons angemessen abzubilden.

Damit wird einer seit langem bestehender politischer Forderung entsprochen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden andere Verpflichtungen vom Kanton. In der Globalbilanz resultiert für die Gesamtheit der Gemeinden ein Plus von 2,6 Millionen Franken und für den Kanton ein Plus von 29 Millionen Franken pro Jahr. Damit die AFR18 eine ausgeglichene Bilanz ausweisen kann, sind auch Erträge aus der Steuergesetzrevision des Bundes (STAF) sowie der Anschlussgesetzgebung (Steuergesetzrevision 2020) vorgesehen.

«Positiv gewürdigt», dennoch: «erhebliches Risiko»

Die WAK habe die umfassenden Vorarbeiten der Verwaltung und der Gemeinden im Grundsatz positiv gewürdigt, wie sie am Freitag schriftlich mitteilte. Sie anerkenne, dass mit den Anpassungen beim Bildungskostenteiler und beim Wasserbau grundsätzlich ein guter Lösungsansatz vorhanden sei. Die Verknüpfung der AFR18 mit den künftigen Erträgen aus den Steuergesetzrevisionen betrachte die WAK dagegen als erhebliches Risiko.

Deshalb habe sie entschieden, dass die AFR18 und die Steuergesetzrevision von der Regierung in einem Mantelerlass zu präsentieren seien. Die AFR 18 soll aus Sicht der Mehrheit der Kommissionsmitglieder erst dann abschliessend beurteilt werden, wenn bezüglich der Erträge aus den Steuergesetzesrevisionen Klarheit herrsche. Eine Minderheit der Kommissionsmitglieder möchte eine zügige Umsetzung der AFR18. Bei einem zeitlichen Aufschub würden dem Kanton ab dem Jahr 2020 rund 20 Millionen Franken pro Jahr fehlen – und die Lösung beim Wasserschutzbau könne nicht umgesetzt werden.

Trotz des Rückweisungsantrages habe die WAK die AFR 18 im Detail beraten und damit auch alle Anträge für Veränderungen behandelt und abgelehnt. In der Eventualabstimmung, für den Fall der Ablehnung des Rückweisungsantrages im Kantonsrat, habe die Kommission aufgrund der Unsicherheiten der Erträge aus den Steuergesetzrevisionen und des zu engen Zeitplanes die Vorlage mehrheitlich abgelehnt.

Wirkungsbericht und Änderungen Finanzausgleichsgesetz unbestritten

Das Gesetz über den Finanzausgleich verlangt, dass dem Kantonsrat alle vier Jahre ein Bericht über die Wirkungen und die Zielerreichung des Finanzausgleichs zu unterbreiten ist. Darin sind auch Massnahmen für Korrekturen vorzuschlagen. Der Wirkungsbericht und die daraus abgeleiteten Anpassungen des Finanzausgleichsgesetzes seien in der Kommission unbestritten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Dezember-Session des Kantonsrates behandelt.

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