Justiz
Übereinkommen existiert bereits

Zuger SVP-Kantonsrat will ausländische Gefangene nach Hause schicken

Thomas Werner möchte, dass die Abschiebung ausländischer Gefangener konsequenter umgesetzt wird. (Bild: zvg)

Gefängnisse in der Schweiz seien unnötig ausgelastet, ist der SVP-Kantonsrat Thomas Werner überzeugt. Er möchte ausländische Verurteilte konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückschicken, damit sie dort ihre Strafe absitzen.

Schweizer Gefängnisse sind derzeit gemäss Bund durchschnittlich zu knapp 90 Prozent belegt. Das müsste nicht so sein, ist der Zuger Kantonsrat und Ständeratskandidat Thomas Werner überzeugt. Nicht, dass er mildere Strafen für Delinquenten fordern würde. Die Häftlinge sollen ihre Strafe sehr wohl absitzen, aber halt – je nachdem – nicht in der Schweiz.

«Wir haben in der Schweiz eine hohe Ausländerkriminalität. Fast 70 Prozent der Gefangenen in Schweizer Gefängnissen sind Ausländer», erklärt Werner auf Anfrage. Gemäss den Zahlen des Bundes steigt die Quote seit Anfang der Erfassung 2004 stets an. «Dazu kommt die hohe Auslastung in Gefängnissen. Für mich ist dieser Umstand erstaunlich, denn die Schweiz hätte die Möglichkeit, ausländische Gefangene an ihre Herkunftsländer zu überstellen», erklärt Werner.

Können deutlich mehr ausländische Gefangene rückgeführt werden?

Er verweist auf das «Über­ein­kommen über die Überstellung verurteilter Personen», welches aus dem Jahr 1983 stammt. «Allerdings ist die Zustimmung beider Länder erforderlich», so Werner. «Beim Bund wären also die Rahmenbedingungen geklärt. Doch letztlich sind insbesondere die Kantone betroffen von den überlasteten Gefängnissen und den explodierenden Kosten.»

«Wenn ein Verurteilter in seinem Heimatland auf einen tieferen Standard trifft, ist mir das egal.»

Thomas Werner, SVP-Kantonsrat

Aus diesem Grund hat der SVP-Kantonsrat nun eine Interpellation eingereicht. Darin möchte Thomas Werner von der Zuger Regierung unter anderem wissen, wie viele Überstellungen in die Herkunftsländer gemäss der Gesetzesgrundlage bereits gemacht wurden. Auch will er wissen, wie viele geplant, aber nicht vollzogen wurden und wie viele Überstellungen bislang grundsätzlich möglich gewesen wären.

Auch wünscht sich Werner eine Aufschlüsselung nach Jahr sowie Herkunftsland. Denn: Das Über­ein­kommen wurde längst nicht mit allen Staaten getroffen. 68 Staaten sind dabei. «Das Abkommen gilt nicht für Länder wie Portugal, Italien, Albanien und Bosnien», sagt Werner.

Kanton könne mehr «herausholen»

Für ihn ist klar: «Natürlich soll die Abmachung nur dann greifen, wenn sie ethisch vertretbar ist. Ist jemand in seinem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht, soll er natürlich nicht zurückgeschickt werden.» Es würden hier dieselben Grundsätze gelten wie im Asylbereich. Er fügt jedoch an: «Doch wenn ein Verurteilter im Gefängnis in seinem Heimatland auf einen tieferen Komfort-Standard trifft, ist mir das ehrlich gesagt egal.»

Obwohl es sich um ein eher nationales Thema handelt, glaubt Werner, dass die Interpellation bei der Zuger Regierung am richtigen Ort ist. «Ich vermute, bereits auf kantonaler Ebene könnte diesbezüglich viel herausgeholt werden. Man müsste wohl bereits bei den Richtersprüchen auf das Thema eingehen.» Der Kantonsrat erhofft sich von der Regierung klare Antworten. «Auch hoffe ich, dass die Exekutive versuchen wird, die bisherige Praxis zu ändern.»

Verwendete Quellen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.


Justiz
Apple Store IconGoogle Play Store Icon